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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 25.06.2005, 13:45   #1
frazzz
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Standard ot: rechtsfrage

was gibt's in ö wirklich, bzw. was ist klagbar bzw. schadenersatzpflichtig bzw. schmerzensgeldfähig?

amtsehrenbeleidigung?
ehrenbeleidigung?
rufmord/schädigung?
kreditschädigung?
verleumdung?
befangenheit?
verdacht der geschenkannahme?

usw...


wie lauten die korrekten ausdrücke im amtsdeutsch?
____________________________________
pssst

tanj


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Alt 25.06.2005, 14:08   #2
pc.net
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Mein Computer

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  • Beleidigung: § 115 bis 117 Strafgesetzbuch
  • Ehrenbeleidigung, Kreditschädigung: § 1330 ABGB, § 2 Strafprozeßordnung
  • Verleumdung: Art. 1 § 6 Mediengesetz, § 297 Strafgesetzbuch
  • Befangenheit: § 7 AVG (Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz), Beamten-Dienstrechtsgesetz und noch einige andere Gesetze ...
  • Geschenkannahme: § 59 Beamten-Dienstrechtsgesetz, § 59 Richterdienstgesetz und diverse Bestimmungen im Strafgesetzbuch
alles weitere ist im rechtsinformationssystem nachzulesen ...
____________________________________
Praktizierender Eristiker

No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.
Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
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Alt 25.06.2005, 14:09   #3
Woodz
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admins bitte mein post löschen

dank
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Alt 25.06.2005, 14:16   #4
frazzz
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Zitat:
Original geschrieben von pc.net


alles weitere ist im rechtsinformationssystem nachzulesen ...

schönen dank, ris ist mir bekannt



benötige aber stimmen aus dem rl

was ist praktikabel, wohin hat man sich zu wenden, was ist bei gericht, polizei oder staatsanwaltschaft einzubringen?
____________________________________
pssst

tanj


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Alt 25.06.2005, 14:17   #5
frazzz
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Zitat:
Original geschrieben von Woodz
admins bitte mein post löschen

dank
genier dich nicht, is ein frazzz-thread...
____________________________________
pssst

tanj


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Alt 25.06.2005, 14:24   #6
Woodz
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ok, dann leg´ ich halt meinen genierer ab

ich würd die frage in folgender newsgroup posten:

at.gesellschaft.recht


lg
woodz
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Alt 25.06.2005, 14:25   #7
frazzz
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Zitat:
Original geschrieben von Woodz
ok, dann leg´ ich halt meinen genierer ab

ich würd die frage in folgender newsgroup posten:

at.gesellschaft.recht


lg
woodz
danke für den tip.
an ng's hab ich nicht gedacht und auch keine ahnung davon gehabt.

bin ein totaler n00b auf dem gebiet...
____________________________________
pssst

tanj


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Alt 25.06.2005, 15:18   #8
maxb
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@frazzz

schildere mal deinen fall bitte. was wer wann wo zu dir gesagt hat


in all diesen fällen spielt es eine entscheidende rolle, wieviele personen zugehört haben.

"Eine Handlung wird vor mehreren Leuten begangen, wenn sie in
Gegenwart von mehr als zwei vom Täter und vom Angegriffenen
verschiedenen Personen begangen wird und diese sie wahrnehmen können."
____________________________________

www.maxb.cc
und www.bikeandbeer.info
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Alt 25.06.2005, 15:21   #9
frazzz
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Zitat:
Original geschrieben von maxb
@frazzz

schildere mal deinen fall bitte. was wer wann wo zu dir gesagt hat


in all diesen fällen spielt es eine entscheidende rolle, wieviele personen zugehört haben.
oooch, da gehts um keinen konkreten fall.


und wenn dann gäbe es tonaufzeichnungsprotokolle
____________________________________
pssst

tanj


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Alt 25.06.2005, 15:48   #10
pc.net
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Mein Computer

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Zitat:
Original geschrieben von frazzz
schönen dank, ris ist mir bekannt



benötige aber stimmen aus dem rl

was ist praktikabel, wohin hat man sich zu wenden, was ist bei gericht, polizei oder staatsanwaltschaft einzubringen?
und warum schreibst du das nicht gleich dazu?
____________________________________
Praktizierender Eristiker

No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.
Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
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