WCM Forum

WCM Forum (http://www.wcm.at/forum/index.php)
-   Guru, e-Zitate & Off Topic (http://www.wcm.at/forum/forumdisplay.php?f=15)
-   -   ot: rechtsfrage (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=168666)

frazzz 25.06.2005 13:45

ot: rechtsfrage
 
was gibt's in ö wirklich, bzw. was ist klagbar bzw. schadenersatzpflichtig bzw. schmerzensgeldfähig?

amtsehrenbeleidigung?
ehrenbeleidigung?
rufmord/schädigung?
kreditschädigung?
verleumdung?
befangenheit?
verdacht der geschenkannahme?

usw...


wie lauten die korrekten ausdrücke im amtsdeutsch?

pc.net 25.06.2005 14:08

  • Beleidigung: § 115 bis 117 Strafgesetzbuch
  • Ehrenbeleidigung, Kreditschädigung: § 1330 ABGB, § 2 Strafprozeßordnung
  • Verleumdung: Art. 1 § 6 Mediengesetz, § 297 Strafgesetzbuch
  • Befangenheit: § 7 AVG (Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz), Beamten-Dienstrechtsgesetz und noch einige andere Gesetze ...
  • Geschenkannahme: § 59 Beamten-Dienstrechtsgesetz, § 59 Richterdienstgesetz und diverse Bestimmungen im Strafgesetzbuch
alles weitere ist im rechtsinformationssystem nachzulesen ...

Woodz 25.06.2005 14:09

admins bitte mein post löschen

dank

frazzz 25.06.2005 14:16

Zitat:

Original geschrieben von pc.net


alles weitere ist im rechtsinformationssystem nachzulesen ...


schönen dank, ris ist mir bekannt :D



benötige aber stimmen aus dem rl :p

was ist praktikabel, wohin hat man sich zu wenden, was ist bei gericht, polizei oder staatsanwaltschaft einzubringen?

frazzz 25.06.2005 14:17

Zitat:

Original geschrieben von Woodz
admins bitte mein post löschen

dank

genier dich nicht, is ein frazzz-thread...

Woodz 25.06.2005 14:24

ok, dann leg´ ich halt meinen genierer ab ;)

ich würd die frage in folgender newsgroup posten:

at.gesellschaft.recht


lg
woodz

frazzz 25.06.2005 14:25

Zitat:

Original geschrieben von Woodz
ok, dann leg´ ich halt meinen genierer ab ;)

ich würd die frage in folgender newsgroup posten:

at.gesellschaft.recht


lg
woodz

danke für den tip.
an ng's hab ich nicht gedacht und auch keine ahnung davon gehabt. ;)

bin ein totaler n00b auf dem gebiet...

maxb 25.06.2005 15:18

@frazzz

schildere mal deinen fall bitte. was wer wann wo zu dir gesagt hat :D


in all diesen fällen spielt es eine entscheidende rolle, wieviele personen zugehört haben.

"Eine Handlung wird vor mehreren Leuten begangen, wenn sie in
Gegenwart von mehr als zwei vom Täter und vom Angegriffenen
verschiedenen Personen begangen wird und diese sie wahrnehmen können."

frazzz 25.06.2005 15:21

Zitat:

Original geschrieben von maxb
@frazzz

schildere mal deinen fall bitte. was wer wann wo zu dir gesagt hat :D


in all diesen fällen spielt es eine entscheidende rolle, wieviele personen zugehört haben.

oooch, da gehts um keinen konkreten fall.


und wenn dann gäbe es tonaufzeichnungsprotokolle :p

pc.net 25.06.2005 15:48

Zitat:

Original geschrieben von frazzz
schönen dank, ris ist mir bekannt :D



benötige aber stimmen aus dem rl :p

was ist praktikabel, wohin hat man sich zu wenden, was ist bei gericht, polizei oder staatsanwaltschaft einzubringen?

und warum schreibst du das nicht gleich dazu? ;)


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 08:41 Uhr.

Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
© 2009 FSL Verlag