Also ich habe die Gesetzeslage nicht genau vor Augen, aber soweit ich mich erinnern kann paßt es.
Ich gebe aber zu bedenken, wenn du jetzt auf dem Urlaub herumreitest, dass dein Chef vielleicht das Interesse am deinem weiteren Verbleib im Unternehmen nach dem Präsenzdienst verliert. Soweit ich mich erinnern kann, gibt es nur eine Behaltefrist von einem Monat, wenn du vom Bundesheer zurückkommst. Und in Zeiten wie diesen gibt es mehr Arbeitsuchende als Stellenangebote, aber das wird dir sicher nicht entgangen sein.
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lg, cenus
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Schaetze das wars, oder habe ich was uebersehen?
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