Zitat:
Original geschrieben von ingomar
@tamarah sicher, das die freiwillige hoeherversicherung wirklich in diesem sinne "sicher" ist ?
ich glaub naemlich mich erinnern zu koennen, das du dann zwar erhoehte ansprueche hast, diese aber nicht klar definiert sind...bei aenderungen am generellen pensionsrecht hat man somit umsonst eingezahlt...
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Genaue Auskunft kann dir hier nur dein zuständiger PV-Träger geben.
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass Beiträge "umsonst" eingezahlt werden. Die freiwillige Höherversicherung wird im Allgemeinen bevorzugt behandelt, z.B. wird der Pensionsanteil, der sich durch die Höherversicherung ergibt (besonderer Steigerungsbetrag) nicht gekürzt, auch wenn es bei der "Grundpension" aufgrund diverser Umstände zu Kürzungen kommen sollte.
Beim Nachkauf von Schul- und Studienzeiten ist es z.B. sogar so, dass diese Beiträge zurückbezahlt werden müssen, sollten sich für den Einzahler keine Vorteile ergeben, damit ist auch eine eventuelle Gesetzesänderung gemeint.
Ich kann mir also nicht vorstellen, dass Beiträge zur Höherversicherung aufgrund einer Gesetzesänderung einfach so im Nichts verschwinden ohne sich auf die Pensionshöhe positiv auszuwirken.
Aber wie gesagt, für Details sollte man sich an den zuständigen PV-Träger wenden.