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Inventar
![]() Registriert seit: 23.02.2001
Beiträge: 2.954
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![]() Zitat:
Plan A ist, die Originale dem anderen zu überlassen (verborgen), wie ich ja schon geschrieben habe. Plan B ist, im Gesetz den nächsten Paragraphen zu lesen: § 42a. Auf Bestellung dürfen unentgeltlich einzelne Vervielfältigungsstücke auch zum eigenen Gebrauch eines anderen hergestellt werden. Eine solche Vervielfältigung ist jedoch auch entgeltlich zulässig, 1. wenn die Vervielfältigung mit Hilfe reprographischer oder ähnlicher Verfahren vorgenommen wird; 2. wenn ein Werk der Literatur oder Tonkunst durch Abschreiben vervielfältigt wird; 3. wenn es sich um eine Vervielfältigung nach § 42 Abs. 3 handelt. Also nur, wenn man wirklich danach gefragt wird, darf man auch eine Kopie für jemand anderen anfertigen. Man darf also nicht im Vorhinein schon Kopien machen und bei Bedarf hergeben sondern eben nur auf Bestellung. Wie gesagt, das bezieht sich auf das österreichische Urheberrechtsgesetz. In anderen Ländern wird es ähnlich sein, aber anders.
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Alex Home Page: http://homepage.mac.com/alfora/ O\'Hare Approach Control: \"United 329 heavy, your traffic is a Fokker, One o\'clock, three miles, eastbound.\" United 239: \"Approach, I\'ve always wanted to say this... I\'ve got the little Fokker in sight.\" |
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