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Alt 19.10.2004, 15:52   #1
rev.antun
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Frage beigelegtes (OEM) betriessystem

es ist ja oft so wenn man heute einen fertigen pc kauf ist meist ein kleines packerl dabei wo e.g. XPHome dabei ist. auf der verpackung steht dann "... ist nur in verbindung mit einem X-Y rechner ..." somit hab ich ja den rechner mit dem OS erworben. wenn jetzt der rechner eingeht, die cd hab ich ja noch, und ich mir einen anderen rechner eines anderen herstellers kauf bzw. mir die einzelkomponenten kauf und ich ihn mir selber zusammenschraub, jedoch ohne OS! kann ich dann diese cd ebenfalls auf diesem rechner verwenden?

also ich hab da nichts im beipackzettel darüber gelesen, oder auf der M$ seite einen hinweis darüber gefunden. möchte noch der ordnung halber anmerken: der alte/defekte rechner wird bei dieser aktion nicht verkauft, auch nicht teilweise, und ist auch nicht mehr in betrieb!

habt ihr infos erfahrung damit ?

TIA
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Alt 19.10.2004, 16:11   #2
Harika
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Nein, Die OEM CD fragt im Bios die einzelnen Komponenten nach der Hersteller ID ab und wenn das Ergebnis "zufriedenstellend" ist, dann geht´s weiter..
Harika ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.10.2004, 16:14   #3
rev.antun
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Zitat:
Original geschrieben von Harika
Nein, Die OEM CD fragt im Bios die einzelnen Komponenten nach der Hersteller ID ab und wenn das Ergebnis "zufriedenstellend" ist, dann geht´s weiter..
also ich möcht ja jetzt nicht umbedingt den hersteller nennen, aber ich kann die bestätigen das es nicht so (< 100%) ist. GETESTET !
rev.antun ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.10.2004, 16:21   #4
powerman
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hi,
ich habe sogar von pentium auf amd>vollkommen anderes board< gewechselt und es hat funktioniert....
powerman ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.10.2004, 16:36   #5
rev.antun
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ok, jetzt haben wir geklärt es funzt. nur wie sieht es lizenz rechtlich aus. erlaubt oder nicht ?

oder soll ich mal bei M$ fragen
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Alt 19.10.2004, 16:42   #6
Harika
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Nicht erlaubt. Der PC Hersteller schießt ja einen Teil zu und bekommt eine limitierte Lizenz des BS. Für ein BS zur freien Verfügung hättest du die XP Vollversion kaufen müssen. Aber wo kein Kläger da kein Richter. Vor allem im privaten bereich ist das schnuppe. Du kannst sogar den Rechner verkaufen, nur eben ohne die Lizenz. Im geschäftlichen bereich würde ich davon abraten.
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Alt 19.10.2004, 16:43   #7
dss
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Also ich weiß von nur von Urteilen in Deutschland, wo diese Bindung OS<->PC für nichtig erklärt wurde. Gleich nachdem es dieses Urteil gegeben hat, hat die ct einen Artikel veröffentlicht wie man aus einer OEM Version eine voll funktionstüchtige Version macht.
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Alt 19.10.2004, 16:54   #8
Mr.X 123
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Beiträge: 203


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Ich hatte das selbe Problem auch von einiger Zeit:
http://www.wcm.at/forum/showthread.php?postid=1379944
Laut der MS Hompage ist es nicht legal, aber auf diversen Konsumentenschutz-seiten steht das es legal ist.
Ich hab mir extra die ganze EULA vom WindowsXP durchgelesen und da steht nichts davon das es illegal ist.

mfg
Mr.X
Mr.X 123 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.10.2004, 17:00   #9
Harika
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http://www.microsoft.com/germany/ms/...sb.htm#frage13
"Dürfen Endkunden, die Microsoft-OEM-Produkte einsetzen, OEM-Lizenzen von alten Rechnern auf neue transferieren?
Nein, ein solcher Transfer ist nicht gestattet. Dies ergibt sich aus den Vorschriften der Endkunden-Lizenzverträge, unter denen Microsoft-Produkte von den OEM´s zusammen mit PCs vertrieben werden. Das jüngste Urteil des BGH hat auf die Unzulässigkeit des sog. Unbundling im Endkundenbereich keine Auswirkungen. Zum einen handelte es sich bei dem vom BGH entschiedenen Fall um einen Fall des Unbundlings durch einen Händler (System Builder), zum anderen oblag diesem Händler keine vertragliche Verpflichtung zur Unterlassung des sogenannten Unbundling, sodass der BGH nur über die Frage entschied, ob die Unbundling-Restriktion durch eine Beschränkung des urheberrechtlichen Vertriebsrechtes durchgesetzt werden kann, was der BGH verneinte. Im Falle der OEM-Kunden liegt aber mit den Eulas eine solche vertragliche Beziehung und somit ein vertraglich begründetes Unbundling-Verbot vor. Der BGH bestätigt in seinen Urteilsgründen."
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Alt 19.10.2004, 17:01   #10
Harika
Master
 
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6. Juli 2000 - 1 ZR 244/97
http://www.bettinger.de/urteile/bgh-oem_f.htm
Harika ist offline   Mit Zitat antworten
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