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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#9 |
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Veteran
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Auszug aus dem Konsumentenschutz:
Rücktrittsrecht: Vereinbarungen sind bindend! Jede Vereinbarung - ob schriftlich oder mündlich - muss von den Vertragspartnern eingehalten werden. Nur in wenigen Ausnahmefällen können Konsumenten von einem bereits geschlossenen Vertrag ohne Angaben von Gründen zurücktreten. Ausnahmen: Bei folgenden Geschäften besteht ein gesetzliches Rücktrittsrecht: 1 - bei den sogenannten Haustürgeschäften 2 - bei Versicherungen 3 - bei Lebensversicherungen 4 - bei Internetbestellungen & Versandhandel 1: Haustürgeschäfte Haben Sie Ihre Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer dauernd benützten Geschäftsräumen noch auf einem Markt oder einer Messe abgegeben, können Sie von Ihrem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Dieses Rücktrittsrecht haben Sie auch, wenn Sie vom Unternehmer im Rahmen einer Werbefahrt oder einer ähnlichen Veranstaltung oder durch persönliches Ansprechen auf der Straße in seine Geschäftsräume gebracht worden sind. So treten Sie zurück: Sie können binnen einer Woche schriftlich (am besten eingeschrieben) vom Vertrag zurücktreten. Diese Frist beginnt erst zu laufen, wenn Ihnen eine Urkunde mit Namen und Anschrift des Unternehmers und einer Belehrung über das Rücktrittsrecht ausgefolgt wurde. Es genügt, die Rücktrittserklärung innerhalb einer Woche abzusenden. Hat man Sie nicht oder unzureichend über Ihr Rücktrittsrecht informiert, haben Sie ein unbefristetes Rücktrittsrecht. Bei Versicherungsverträgen endet Ihre Möglichkeit zum Rücktritt spätestens einen Monat nach Erhalt der Polizze. Kein Rücktrittsrecht haben Sie, wenn Sie selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer zum Vertragsabschluß angebahnt haben. 2: Versicherungen Erhält der Versicherungsnehmer keine vollständigen Unterlagen vor Abgabe seiner Vertragserklärung, (z.B. keine Kopie des Antrags oder keine Allgemeinen Versicherungsbedingungen) so kann er binnen einer Frist von zwei Wochen ab Erhalt der Polizze wieder zurücktreten. Die Frist beginnt nur dann zu laufen, wenn der Polizze eine Belehrung über dieses Rücktrittsrecht sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) beiliegen. Fehlen die AVB, beträgt die Frist ein Monat ab Erhalt der Polizze. Fehlt die Belehrung, besteht ein unbefristetes Rücktrittsrecht. 3: Lebensversicherungen Sie können bei jeder Lebensversicherung binnen zwei Wochen nach Erhalt der Polizze vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt ist an keine bestimmte Voraussetzung gebunden. Ausgenommen sind jedoch Lebensversicherungen mit einer Laufzeit von höchstens 6 Monaten sowie Gruppenversicherungsverträge. 4: Internetbestellungen & Versandhandel Konsumenten haben auch ein Rücktrittsrecht bei Verträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden. Dazu zählen: Bestellungen bei einem Versandhandel Teleshopping Internetbestellungen Die Frist beträgt sieben Werktage (Samstage werden nicht mitgezählt) nach Abschluss des Vertrages über eine Dienstleistung oder ab dem Eingang der bestellten Ware beim Verbraucher. Ein Absenden innerhalb der Frist reicht aus. Die Rücktrittsfrist verlängert sich auf maximal drei Monate, wenn der Unternehmer seinen Informations- bzw. Bestätigungspflichten nicht nachkommt (z.B. Belehrung über Rücktrittsrecht, Anschrift des Unternehmers etc.). Nachzulesen: http://www.arbeiterkammer.at/www-237...44bbe9029b1137 Hast du schon versucht ihm das Problem der Inkompatibilität (schreibt man das so?) klarzumachen ? Fehler passieren nun mal auf beiden Seiten, und so kulant sollte eine seriöse Firma dann doch sein. mfg PzAB9_1 |
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