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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

Microsoft KARRIERECAMPUS

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Alt 17.06.2004, 22:26   #11
Tuvok1
Elite
 
Registriert seit: 30.09.2002
Beiträge: 1.037


Standard wenn

einer unbedacht das im Internet verkauft wird er höchstens ne Geldstrafe ausfassen
Der Staatsanwalt entscheidet letzlich ob anklage oder nicht.
Tuvok1 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.06.2004, 23:13   #12
Phantomias
Inventar
 
Registriert seit: 19.12.2000
Beiträge: 3.409


Standard

an die Wand mit ihm
Phantomias ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.06.2004, 23:43   #13
Harika
Master
 
Registriert seit: 04.06.2004
Ort: Irland
Beiträge: 724


Standard

Unser Tuvok glaubt noch immer dass Unwissenheit vor Strafe schützt.
Harika ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.06.2004, 23:55   #14
steelrat
may the force be with you
 
Registriert seit: 25.04.2001
Ort: Wien
Alter: 45
Beiträge: 2.344

Mein Computer

Standard das steht sogar

in ALLEN Gesetzbüchern die wir haben, dass UNWISSENHEIT vor Strafe nicht schützen tut...

und zu den Begriffen; naja ich denk mal raubkopieren und piraterie haben sich halt eingebürgert, auch wenn eine illegal angefertigte Kopie weit davon entfernt sein kann eine "Raubkopie" zu sein!

denn laut dem neuen USchg (dem UrSch***Gesetz eben, wie ich immer zu sagen pflege) ist sogar das anfertigen eine Privatkopie, wenn Kopierschutzmassnahmen umgangen werden müssen eine illegal..
und ein PRIVATES Backup ist bei weiten KEINE Raubkopie, dennoch aber illegal...

ich denk nur mal eben kurz an Pandorra Tomorrow, welches mich nötigen wollte Clone CD und Nero zu verbannen von meinem PC...

jetzt läufts mit Crack, obwohl ich eigentümer einer ORIGINAL Version bin...

und UBI Soft kann *zensiert*

sollen sie doch herkommen und mir sagen, dass ich schuldig bin, denn in den Sys Reqs. des Games steht NIRGENDWO, dass ich das KEINE BRENNER SW am PC installiert haben darf, die virtuelle Laufwerke anbietet...

so what...

aber genug gemeckert....

ich geh mich jetzt weiter über die Franzmänner ärgern...
(nicht die von UBI sondern die die grad in Portugal alles vereiert haben)
____________________________________
i have a very bad feeling about this...
steelrat ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.06.2004, 14:26   #15
rev.antun
Inventar
 
Registriert seit: 02.04.2002
Alter: 61
Beiträge: 5.198

Mein Computer

Reden

eines freundes bruder hat es auch erwischt, 6 monate unbedingt, jetzt sitzt er täglich in der gefängniss bibliothek, und saugt von dort weiter ...
rev.antun ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.06.2004, 22:10   #16
str1ker
big poppa pump
 
Benutzerbild von str1ker
 
Registriert seit: 16.02.2002
Ort: Wien, 1020
Alter: 37
Beiträge: 6.075

Mein Computer

str1ker eine Nachricht über ICQ schicken str1ker eine Nachricht über MSN schicken
Standard

Download ist legal
Upload rechtswidrig
Verkauf illegal

Ich hoffe deine Frage ist beantwortet, wenn nicht, tja
str1ker ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.06.2004, 13:20   #17
_m3
Inventar
 
Registriert seit: 24.09.2001
Beiträge: 7.335


Standard

Zitat:
Original geschrieben von c0rtex
Download ist legal
Upload rechtswidrig
Verkauf illegal

Ich hoffe deine Frage ist beantwortet, wenn nicht, tja
Nein, ist sie nicht. Hier fehlen die Verweise auf die entsprechenden Gesetzestexte, ansonsten stellt diese Liste maximal Deine persoenliche Meindung dar.
____________________________________
Weiterhin zu finden auf http://martin.leyrer.priv.at , http://twitter.com/leyrer , http://www.debattierclub.net/ , http://www.tratschen.at/ und via Instant Messaging auf Jabber: m3 <ät> cargal.org .
_m3 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.06.2004, 13:25   #18
maxb
Großmeister
 
Benutzerbild von maxb
 
Registriert seit: 06.08.2001
Ort: Wien
Beiträge: 5.077

Mein Computer

Standard

Zitat:
Original geschrieben von Marc
Der Schwager der Oma eines Kumpels von mir hat jemandem erzählt, was in einem neuen Kinofilm passiert. Urheberrechtsverletzung! Jetzt sitzt er im Knast!

Nee, im Ernst. Download ist nicht unbedingt strafbar. Ich kenne zwar die Situation in Deutschland besser, aber hier ist das Problem sicherlich eher der kommerzielle Handel mit illegalen Kopien, und weniger der Download.

Knast wird er sicher auch nicht bekommen. Überhaupt geht es ja hier bisher nur um eine Anzeige und ein Ermittlungsverfahren. Ob er überhaupt der Täter war („mein Bruder war's“) und ob er dann überhaupt schuldig gesprochen wird („konnte mangels Reife das Unrecht gar nicht einsehen“) ist ja noch offen.

Prinzipiell sollten sich diese Überlegungen hier (von mir ) auch auf Österreich übertragen lassen:
http://www.spiegel.de/netzwelt/polit...293329,00.html

Kawasaki, warum „schade, dass er erst 17 ist“?

Ist das nicht gut, weil er dann eben doch kein so schlimmer Verbrecher ist, sondern nur eine jugendliche Verfehlung begangen hat, die er später als Dummheit einsieht? Oder geht es dir eher im Gegenteil nicht um seine Rückführung in die gesellschaftlichen Normenwelt (Sinn der Strafe), sondern um die Befriedigung deines persönlichen Rachetriebes?
Nur eine Anmerkung, den Text "offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlagen" gibt es in der österreichichen Umsetzung des UrhG nicht.
____________________________________

www.maxb.cc
und www.bikeandbeer.info
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Alt 19.06.2004, 13:31   #19
maxb
Großmeister
 
Benutzerbild von maxb
 
Registriert seit: 06.08.2001
Ort: Wien
Beiträge: 5.077

Mein Computer

Standard

Zitat:
Original geschrieben von _m3
Nein, ist sie nicht. Hier fehlen die Verweise auf die entsprechenden Gesetzestexte, ansonsten stellt diese Liste maximal Deine persoenliche Meindung dar.



ich glaub' ich hab' das jetzt schon 100 mal hier gepostet z.B. hier

"UrhG §42(4) Jede natürliche Person darf von einem Werk einzelne Vervielfältigungsstücke auf anderen als den in Abs. 1 genannten Trägern zum privaten Gebrauch und weder für unmittelbare noch mittelbare kommerzielle Zwecke herstellen."



Ich vermisse aber noch immer den Gesetzestext, der DIREKT ableiten lässt, das Download zu privaten Zwecken strafbar sei. Alles was darüber zu lesen ist, ist die einseitige Interpretation der sogenannten Rechteinhaber.
____________________________________

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Alt 19.06.2004, 13:52   #20
_m3
Inventar
 
Registriert seit: 24.09.2001
Beiträge: 7.335


Standard

Interessanter finde ich noch den Absatz 5:
Zitat:
(5) Eine Vervielfältigung zum eigenen oder privaten Gebrauch liegt
vorbehaltlich der Abs. 6 und 7 nicht vor, wenn sie zu dem Zweck
vorgenommen wird, das Werk mit Hilfe des Vervielfältigungsstückes
der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Zum eigenen oder privaten
Gebrauch hergestellte Vervielfältigungsstücke dürfen nicht dazu
verwendet werden, das Werk damit der Öffentlichkeit zugänglich zu
machen.
Urheberrechtsgesetz-Novelle 2003 - UrhG-Nov 2003, BGBl. I Nr. 32/2003
http://www.ris.bka.gv.at/taweb-cgi/t...d=BGBL&i=16797
____________________________________
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