Zitat:
Original geschrieben von Guru
Ein Einspruch gegen die Rechnung bringt allein schon deshalb etwas, weil die Telekom in Wirklichkeit an diesen 0930-Nummern ganz schön heftig mitverdient. Ein Dialer, der eine Modemverbindung aufbaut, läßt einen ja nicht die Tarifansage hören, daher ist der Ansatz berechtigt.
Zusätzlich die Beschwerde beim Regulator, weil die Textansage nicht hörbar ist, daher keine Berechtigung zur Verrechnung des Entgeltes besteht.
Ergebnis ist meist ein Kompromiss, der sich deutlich tiefer bewegt als die Rechnung.
Guru
PS: Guru ist immer sichtbar? Schön *freu*
|
In D ist es ja seit kurzem so, dass eine durch einen Dialer verursachte Verbindung eine bestimmte Betragsgrenze (30€ oder so) hat. Weiters muss der Dialer bei der Rundfunkbehörde registriert sein. Gilt das bei uns auch?