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wampera 15.02.2004 00:37

0930 Nummer hat zugeschlagen
 
Guten Tag!

Bei meinem Freund hat eine 0930 Nummer mit 600 Euro über AON-flash zugeschlagen. Er ist Internet-Neuling und sich keiner Schuld bewußt, hat aber wohl "einmal kurz reingeschaut"...

Fakt: er wird schon irgendwo zugestimmt haben, aber ohne es zu wissen und -vor allem, ohne den Preis zu (er)kennen- "weiter" gedrückt haben.
Frage: gibt es den Registrierungszwang für dialer wie in Deutschland bei uns auch und daher die automatische Illegalität mit der daraus resultierenden "Gebührenbefreiung"?
Kann er irgendetwas gegen die Telefonrechnung tun? Wenn ja, bitte was?
Inzwischen hat Conrad's Dialer Blocker die Arbeit aufgenommen und sollte Ähnliches in Zukunft sicher verhindern.

Mit freundlichen Grüßen
Gerald

Gothic 15.02.2004 01:18

...
 
Der Dealer Blocker ist nicht schlecht, aber am Besten ist es er lässt die mehrwertnummern direkt bei telekom sperren, einfach anrufen, 0800100100 und die mehrwertnummern sperren lassen. Aber mit dem Telefon anrufen, bei dem die nummern gesperrt werden sollen, dann kann so was nicht mehr passieren.

mfg GOTHIC

Dr. Acula 15.02.2004 10:20

Re: ...
 
Zitat:

Original geschrieben von Gothic
Der Dealer Blocker ist nicht schlecht,

mfg GOTHIC

für die polizei vielleicht :D

Dialer-Blocker ;)

Gothic 15.02.2004 12:52

Re: Re: ...
 
Zitat:

Original geschrieben von Herr Karl
für die polizei vielleicht :D

Dialer-Blocker ;)

:lol: hab ich eh gemeint :D

Potassium 15.02.2004 13:08

Re: Re: ...
 
Zitat:

Original geschrieben von Herr Karl
für die polizei vielleicht :D

Dialer-Blocker ;)

:ja: :roflmao:

wampera 15.02.2004 22:08

Hallo noch einmal!
Gibt es rechtliche Möglichkeiten gegen die bereits ausgestellte Rechnung der Telekom? In Deutschland z.B. sind alle Forderungen von nicht-registrierten Mehrwertbetreibern gegenstandslos. Gibt es bei uns etwas vergleichbares?
Mit freundlichen Grüßen
Gerald

g17 15.02.2004 22:33

Zitat:

Original geschrieben von wampera
Hallo noch einmal!
Gibt es rechtliche Möglichkeiten gegen die bereits ausgestellte Rechnung der Telekom? In Deutschland z.B. sind alle Forderungen von nicht-registrierten Mehrwertbetreibern gegenstandslos. Gibt es bei uns etwas vergleichbares?
Mit freundlichen Grüßen
Gerald


Nein. Aber IANAL. Eine Zusammenfassung der Rechtslage in at. und ch.gibt es hier
http://www.dialerschutz.de/home/Inte...rnational.html

siehe auch
http://www.wcm.at/forum/search.php?a...der=descending




g17

Oli 16.02.2004 09:01

Wenn er beweisen kann, daß sich der Dialer ohne seiner Zustimmung installiert hat, bzw. die Zustimmung der Installation keine korrekte Angabe der zu erwartenden Kosten angezeigt hat, muß er nicht zahlen!

Er muß dies aber beweisen. D. h. die Beweise sollten gesichert werden. Dazu sollte der Dialer nicht gelöscht werden.

Einspruch bei der Rechnung erheben, und eben diese Beweise angeben (Screenshots, etc.)

Ciao Oliver

wampera 16.02.2004 10:39

Guten Tag!
Danke für die Hilfe! Nun geht's ans Debattieren...
Mit freundlichen Grüßen
Gerald

Potassium 16.02.2004 12:25

Zitat:

Original geschrieben von Oli


Einspruch bei der Rechnung erheben, und eben diese Beweise angeben (Screenshots, etc.)

Ciao Oliver

gelten screenshots bei sowas? die kann man doch ohne viel aufwand fälschen......


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