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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 25.03.2004, 20:08   #10
al T
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Registriert seit: 10.11.2001
Beiträge: 248


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Wasserschaden im Rahmen einer Haushaltversicherung = Schäden an Einrichtungsgegenständen (sowie Tapeten, Malereien, etc.) durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser. Wenn also die Wakü deines Computers nicht direkt mit der Wasserleitung verbunden ist, ist meines Erachtens nach kein Versicherungsschutz gegeben.

Wenn das Wasser der Badewanne in der Wohnung über dir überläuft brauchst du keine Leutungswasserversicherung, sodnern der Typ über dir eine (Privat)Haftpflichtversicherung.

Bei Rohrbruch:
Das gebrochene Rohr in der Wand gehört wieder zur Hausversicherung (SOndersituation Gemeindebau) und ebenso der durch den Rohrbruch beschädigte Verputz (bzw. durch Reparaturarbeiten). Was aber an deinen Möbeln durch eben o.a. bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser (auch in Folge eines Rohrbruches)kaputt wird, für das brauchst die Leitugswasserversicherung im Rahmen einer Haushaltsversicherung.
____________________________________
Me Gustas tu!
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