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raven 666 24.03.2004 19:55

beleg für versicherung
 
hi!

nachdem viele von euch bei computerhändlern arbeiten, ich bräuchte was ganz besonderes:

beleg, auf dem steht, gerät (in meinem fall netzteil und tv-karte) durch wasserschaden irreperabel beschädigt.

mein standardhändler ist in konkurs und wer anders gibt mir das schreiben nicht, ist egal wenn händler aus deutschland/schweiz/österreich ist, wichtig ist der zetel nur, da sonst die versicherung nicht zahlt!

thx erstmals, veilleicht kann mir wer helfen!

W4tl 24.03.2004 20:49

das müßte doch eigentlich komplett egal sein.

teile zur rep. abgeben, und dann kriegst sowieso eine bestätigung was los ist.

die kosten für die überprüfung zahlt die versicherung sowieso mit.

Don Manuel 24.03.2004 20:49

bin neugierig wie sich das forum gegen Versicherungsbetrug zur Wehr setzt...

al T 24.03.2004 20:53

Wasserschaden: wenn ein grösserer Schaden, dann kommt eh ein Sachverständiger. Und die Teile nimmt normalerweise auch die Versicheurng und legt sie einem SV vor.

Kein vernünftiger Mensch wird so eine Bestätigung aus gefälligkeit ausstellen.

raven 666 24.03.2004 20:55

was ist hier betrug?

der schlauch der wakü ist gebrochen und hat eine überschwemmung im gehäuse produziert!
was kann ich dafür wenn mein stammhändler in konkurs geht und andere händler (in graz) sagen mir "sie stellen keine schadensmeldungen aus, da die teile original nicht von ihnen gekauft wurden!

The_Lord_of_Midnight 24.03.2004 21:22

einmal hätts auch gereicht. hab die 2 postings zusammengeführt.

ich meine, die versicherung versteht unter wasserschaden was anderes als folgeschäden aufgrund von defekten wasserkühlungen. ich glaube dafür würde nicht einmal der händler geradestehen.

aber wie auch immer.

LouCypher 25.03.2004 13:13

wenn du ins bett pinkelst kannst die neue matratze auch nicht als wasserschaden geltend machen :eek:

frazzz 25.03.2004 13:17

ich glaub da is einem nicht ganz klar, was ein wasserschaden ist.

wenn über dir die badewanne überläuft, zahlt die versicherung auch den ganzen compi :D

tom 25.03.2004 13:36

ich halte das auch rechtlich für bedenklich, da Du von einer Firma verlangst, Dir etwas zu bestätigen, dass sie nicht überprüft haben. Ich bezweifle mal, dass das eine (seriöse) Firma macht.

al T 25.03.2004 20:08

Wasserschaden im Rahmen einer Haushaltversicherung = Schäden an Einrichtungsgegenständen (sowie Tapeten, Malereien, etc.) durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser. Wenn also die Wakü deines Computers nicht direkt mit der Wasserleitung verbunden ist, ist meines Erachtens nach kein Versicherungsschutz gegeben.

Wenn das Wasser der Badewanne in der Wohnung über dir überläuft brauchst du keine Leutungswasserversicherung, sodnern der Typ über dir eine (Privat)Haftpflichtversicherung.

Bei Rohrbruch:
Das gebrochene Rohr in der Wand gehört wieder zur Hausversicherung (SOndersituation Gemeindebau) und ebenso der durch den Rohrbruch beschädigte Verputz (bzw. durch Reparaturarbeiten). Was aber an deinen Möbeln durch eben o.a. bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser (auch in Folge eines Rohrbruches)kaputt wird, für das brauchst die Leitugswasserversicherung im Rahmen einer Haushaltsversicherung.


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