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| Internet Rat & Tat bei Internetproblemen | 
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|  18.03.2004, 16:00 | #1 | 
| Inventar  |   Mit dem Download alleine umgehst du keinen Kopierschutz, weil die AVI Datei ja nicht mehr kopiergeschützt ist. Außerdem sind nur Methoden zur Umgehung des Kopierschutzes (Cracks, Ripper) strafbar - der Download alleine zählt nicht dazu. Weiters ist der Download urheberrechtlich geschützten Materials nicht strafbar - sofern man das Original besitzt. dh die Privatkopie ist erlaubt. Der Upload hingegen ist strafbar. 
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