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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 26.02.2004, 11:58   #1
RaistlinMajere
Inventar
 
Registriert seit: 06.04.2001
Alter: 44
Beiträge: 2.343


Standard rechtliche frage: urheberrechtsverletzung

folgendes problem: hab für ein paar kunden vor einiger zeit mit ein paar bekannten eine seite mit einen webshop samt backend-tool geschrieben.
nun ist es aber so, daß die feinen herren eigenständig jemand anderen engagiert haben, der einige änderungen an dem teil vornimmt, obwohl im angebot eine wartungsklausel vorhanden ist, nach der sämtliche wartungsarbeiten über mich laufen. erfahren habe ich dadurch, weil dieser typ mich angerufen hat und mich zur herausgabe von ein paar files aufgefordert hat, die ich vorsorglich auf einem anderen server gespeichert habe, auf den die kunden keinen zugriff haben (das war damals eine, wie man nunmehr sieht, sinnvolle absicherung; auf die funktionalität hat das keinen einfluß).

wir haben ihnen aber lediglich nutzungs- und keine änderungsrechte verkauft (diese müssen laut urheberrecht explizit verliehen werden, ansonsten bleiben sie beim urheber), d.h. sie sind damit eigentlich schon vertragsbrüchig geworden (wissen es aber sicher nicht, die typen haben nüsse ahnung und haben offenbar völlig selbstverständlich angenommen, daß sie mit dem zeug machen können, was sie wollen).
für mich gibts jetzt nur 2 optionen: entweder sämtliche wartungsarbeiten laufen künftig über mich (wie wir uns da bzgl. der bereits geschehenen änderungen einig werden, weiß ich auch nicht, weil streng genommen könnte ich ja sogar schadenersatz verlangen) oder ich verkaufe ihnen einfach die änderungsrechte (und somit auch die files, die sie noch benötigen) und hab damit mit der sache nix mehr zu tun (wäre mir persönlich am liebsten).

ich habe mir bereits von mehreren seiten rechtlich zusichern lassen, daß ich absolut im recht bin, nur bräuchte ich noch ein paar paragraphen aus dem urheberrecht, auf die ich mich gegebenenfalls konkret berufen kann. ich möchte natürlich eine außergerichtliche einigung anstreben, weiß aber, daß die nächsten schritte dann wohl eine abmahnung und danach eine unterlassungsklage sind.

ist jemand vllt. mit dem urheberrecht soweit vertraut, daß er mir die entsprechenden paragraphen nennen kann? über www.ris.bka.gv.at bin ich über eine stichwortsuche leider nicht weit gekommen.
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"Life is like a box of rockets," said the Marine. "You never know what you´re gonna ret."
Then he pulled the trigger of his BFG9000.
RaistlinMajere ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.02.2004, 19:03   #2
noid
Veteran
 
Registriert seit: 18.08.2001
Alter: 45
Beiträge: 425


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Standard

Nun also meiner Meinung nach bist du auch voll im Recht!

Hier mal ein paar Paragraphen - hoff dir damit helfen zu können!
(Einfach im RIS RIS bei der Suche Urheberrecht und den entsprechenden Paragraphen eingeben...)

§ 40 Sondervorschriften für Computerprogramme

für dich wichtiger:
§21 Werkschutz

§14 Exklusivrecht des Urhebers

§24ff Weitergabe von Verwertungsrechten (Lizenzierung)

Mittel der Rechtsdurchsetztung wäre Unterlassung §81, Beseitigung §82, Schadenersatz (§87)

vielleicht hilft dir das...

mfg noid
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noid ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.02.2004, 20:10   #3
pc.net
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Mein Computer

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also ich würde dir empfehlen einen rechtsbeistand zu beauftragen und die kosten natürlich gleich mit abwälzen

bzw: das erstgespräch mit einem juristen ist eh kostenlos ...
____________________________________
Praktizierender Eristiker

No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.
Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
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