Zitat:
Original geschrieben von Herr Karl
kann sein,aber bei "Beamtenmessung".nicht aber von geeichten Radarboxen,Radarpistolen,etc.
Aber es gibt kein Gesetz das dies regelt.
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ich zitiere aus meiner letzten anonymverfügung (ich habs gestern eingezahlt):
Zitat:
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1. die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50km/h um 11 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Meßtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. (§20 Abs. 2 STVO).
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Des war bei einer Radarbox.
Hat übrigens 29€ kostet

und ausserdem is mei frau gfahren
