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Internet Rat & Tat bei Internetproblemen |
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#1 |
Veteran
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Beiträge: 373
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![]() Guten Tag!
Bei meinem Freund hat eine 0930 Nummer mit 600 Euro über AON-flash zugeschlagen. Er ist Internet-Neuling und sich keiner Schuld bewußt, hat aber wohl "einmal kurz reingeschaut"... Fakt: er wird schon irgendwo zugestimmt haben, aber ohne es zu wissen und -vor allem, ohne den Preis zu (er)kennen- "weiter" gedrückt haben. Frage: gibt es den Registrierungszwang für dialer wie in Deutschland bei uns auch und daher die automatische Illegalität mit der daraus resultierenden "Gebührenbefreiung"? Kann er irgendetwas gegen die Telefonrechnung tun? Wenn ja, bitte was? Inzwischen hat Conrad's Dialer Blocker die Arbeit aufgenommen und sollte Ähnliches in Zukunft sicher verhindern. Mit freundlichen Grüßen Gerald
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NEVER touch a running system! |
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#2 |
JoWood Productions
![]() Registriert seit: 29.10.2002
Ort: Nö
Beiträge: 3.266
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![]() Der Dealer Blocker ist nicht schlecht, aber am Besten ist es er lässt die mehrwertnummern direkt bei telekom sperren, einfach anrufen, 0800100100 und die mehrwertnummern sperren lassen. Aber mit dem Telefon anrufen, bei dem die nummern gesperrt werden sollen, dann kann so was nicht mehr passieren.
mfg GOTHIC |
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#3 | |
Gesperrt
Registriert seit: 25.05.2003
Beiträge: 1.492
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![]() Zitat:
![]() Dialer-Blocker ![]() |
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#4 | |
JoWood Productions
![]() Registriert seit: 29.10.2002
Ort: Nö
Beiträge: 3.266
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![]() Zitat:
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#5 | |
Inventar
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![]() Zitat:
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#6 |
Veteran
![]() Registriert seit: 07.11.2000
Beiträge: 373
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![]() Hallo noch einmal!
Gibt es rechtliche Möglichkeiten gegen die bereits ausgestellte Rechnung der Telekom? In Deutschland z.B. sind alle Forderungen von nicht-registrierten Mehrwertbetreibern gegenstandslos. Gibt es bei uns etwas vergleichbares? Mit freundlichen Grüßen Gerald
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NEVER touch a running system! |
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#7 | |
Elite
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Beiträge: 1.339
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![]() Zitat:
Nein. Aber IANAL. Eine Zusammenfassung der Rechtslage in at. und ch.gibt es hier http://www.dialerschutz.de/home/Inte...rnational.html siehe auch http://www.wcm.at/forum/search.php?a...der=descending g17 |
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#8 |
<< Gayliebt >>
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![]() Wenn er beweisen kann, daß sich der Dialer ohne seiner Zustimmung installiert hat, bzw. die Zustimmung der Installation keine korrekte Angabe der zu erwartenden Kosten angezeigt hat, muß er nicht zahlen!
Er muß dies aber beweisen. D. h. die Beweise sollten gesichert werden. Dazu sollte der Dialer nicht gelöscht werden. Einspruch bei der Rechnung erheben, und eben diese Beweise angeben (Screenshots, etc.) Ciao Oliver
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lg Oliver Andere News auf www.OLIKLA.com Unterwegs sein mit OLIKLA ON TOUR Diskutieren ohne Grenzen im DEBATTIERCLUB |
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#9 |
Veteran
![]() Registriert seit: 07.11.2000
Beiträge: 373
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![]() Guten Tag!
Danke für die Hilfe! Nun geht's ans Debattieren... Mit freundlichen Grüßen Gerald
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#10 | |
Inventar
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