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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 11.01.2004, 17:09   #2
Dr. Acula
Gesperrt
 
Registriert seit: 25.05.2003
Beiträge: 1.492


Standard

nein.
nur beruflich veranlasste weiterbildungskosten.
du kannst es ja dann beim neuen arbeitgeber mit mehr gehalt honorieren lassen.

berufliche veränderung machst am besten in der arbeitslose(umschulung,etc.),dort zahlts der staat.

aber generell sollte man endlich weg vom der schulung auf kosten des staates.
mehr eigeninitiative würde unserem staat wirklich gut tun.
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