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Internet Rat & Tat bei Internetproblemen |
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#1 |
Veteran
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![]() Wie ist das wenn man einen Städtenamen in seiner Domain hat z. B. Voitsberg-online o. ä. kann man dann von der Gemeinde geklagt werden? Ich habe irgendsowas mal gelesen, bin mir abér nicht mehr ganz sicher.
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Im Grunde will der Mensch nur eins: Spass haben, glücklich sein und die Zeit so fröhlich wie möglich miteinader zu verbringen. Dafür verzichtet er gerne auf alles andere. --------------------------------------- Unser Motto: Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen, dafür aber jede Menge Nieten Admiral James T. Kirk ---------------------------------------- Ich kommuniziere also mach ich mich verdächtig ---------------------------------------- |
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#2 |
Inventar
![]() Registriert seit: 26.09.1999
Beiträge: 2.569
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![]() geklagt kannst du schon werden. recht bekommst du nicht in Österreich (im unterschied zu D). sogar beim reinen ortsnamen zB www.voitsberg.at wäre die gemeinde machtlos.
urteilsbelehrung: http://www.internet4jurists.at/entsc...gh4_47_03w.htm http://www.comm.or.at/mmdb/1/2/63.pdf gruss, snowman
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MediaMarkt? Ich bin doch nicht blöd, Mann! Vorsprung durch Technik Lesen Sie keine Anleitungen, FAQs, Readme - Files. Reine Zeitverschwendung. In den Newsgroups und Foren gibt es genug kompetente Leute, die mit großer Geduld immer wieder dieselben einfachen Fragen beantworten. Völlig kostenlos noch dazu! |
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#3 |
Elite
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![]() hmm
www.krems.at hat vorher net der stadt gehört, die haben sich das meines wissens auf rechtlichem wege geholt. weiß aber net ob vielleicht der vorbesitzer einfach nur klein beigegeben hat. is auch scho wieder paar jahre aus.
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Whoever built humanity left in a major design flaw: it was the tendency to bend at the knees. |
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#4 |
Inventar
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#5 |
Veteran
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![]() Danke für die vielen Informationen. Die Frage ist ob ich mir das dann antue bis zum Obersten Gerichtshof zu gehen. Denn das hängt ja dann auch immer wieder von den finaziellen Möglichkeiten ab.
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#6 |
Inventar
![]() Registriert seit: 26.09.1999
Beiträge: 2.569
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![]() du bruachst nicht mehr zum OGH gehen, das hat die Gemeinde Adnet gemacht und verloren. Dh. Ortsnamen sind in Österreich nicht geschützt und du hast nichts zu befürchten nach derzeitiger Rechtslage. Außerdem müßte dich die Gemeinde klagen und nicht du Sie. Glaube mirs, ich hab mich da SEHR genau erkundigt für einen Kunden von mir.
gruss, snowman
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#7 |
Veteran
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![]() Ja aber bei der Gemeinde Adnet war es doch so, dass der Bürgermeister zum Zeitpunkt wie er die Domain erworben hat, nichts dagegen hatte und der Betreiber Ihn auch noch anbot, Hinweise über die Gemeinde auf dieser Seite anzuzeigen. Was ist aber wenn ich jetzt Services auf der Seite habe, die dem Bürgermeister nicht in den Kram passen, oder ich arbeite gegen den amtierenden Bürgermeister, weil mir einfach seine Gemeindearbeit nicht behagt?
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#8 |
Inventar
![]() Registriert seit: 26.09.1999
Beiträge: 2.569
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![]() da hat es auch noch keine OGH entscheidung gegeben. die einzige möglichkeit, das anzufechten wäre der europäische gerichtshof. nochmal im klartext, du kannst eine domain mit gemeindenamen reservieren und die gemeinde kann (leider) nichts dagegen tun.
gruss, snowman
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#9 |
Veteran
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![]() Danke dann auch, aber der Gemeindename denn ich wollte ist ohnehin schon vergeben und darum möchte ich ihn mit einem Zustaz z.B. + -web oder + -online und da war ich mir nicht sicher ob es da nicht vieleicht rechtliche Probleme gibt
mfg Peter
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