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FordPrefect 07.01.2004 03:58

Städte Namen in Domain
 
Wie ist das wenn man einen Städtenamen in seiner Domain hat z. B. Voitsberg-online o. ä. kann man dann von der Gemeinde geklagt werden? Ich habe irgendsowas mal gelesen, bin mir abér nicht mehr ganz sicher.

snowman 07.01.2004 09:56

geklagt kannst du schon werden. recht bekommst du nicht in Österreich (im unterschied zu D). sogar beim reinen ortsnamen zB www.voitsberg.at wäre die gemeinde machtlos.


urteilsbelehrung:
http://www.internet4jurists.at/entsc...gh4_47_03w.htm
http://www.comm.or.at/mmdb/1/2/63.pdf

gruss,
snowman

Who-T 07.01.2004 10:00

hmm
www.krems.at hat vorher net der stadt gehört, die haben sich das meines wissens auf rechtlichem wege geholt.

weiß aber net ob vielleicht der vorbesitzer einfach nur klein beigegeben hat. is auch scho wieder paar jahre aus.

rev.antun 07.01.2004 10:15

hier könntest du auch noch einige deiner fragen beantwortet bekommen

HTH

FordPrefect 07.01.2004 14:25

Danke für die vielen Informationen. Die Frage ist ob ich mir das dann antue bis zum Obersten Gerichtshof zu gehen. Denn das hängt ja dann auch immer wieder von den finaziellen Möglichkeiten ab.

snowman 07.01.2004 15:23

du bruachst nicht mehr zum OGH gehen, das hat die Gemeinde Adnet gemacht und verloren. Dh. Ortsnamen sind in Österreich nicht geschützt und du hast nichts zu befürchten nach derzeitiger Rechtslage. Außerdem müßte dich die Gemeinde klagen und nicht du Sie. Glaube mirs, ich hab mich da SEHR genau erkundigt für einen Kunden von mir.

gruss,
snowman

FordPrefect 07.01.2004 18:23

Ja aber bei der Gemeinde Adnet war es doch so, dass der Bürgermeister zum Zeitpunkt wie er die Domain erworben hat, nichts dagegen hatte und der Betreiber Ihn auch noch anbot, Hinweise über die Gemeinde auf dieser Seite anzuzeigen. Was ist aber wenn ich jetzt Services auf der Seite habe, die dem Bürgermeister nicht in den Kram passen, oder ich arbeite gegen den amtierenden Bürgermeister, weil mir einfach seine Gemeindearbeit nicht behagt?

snowman 07.01.2004 23:45

da hat es auch noch keine OGH entscheidung gegeben. die einzige möglichkeit, das anzufechten wäre der europäische gerichtshof. nochmal im klartext, du kannst eine domain mit gemeindenamen reservieren und die gemeinde kann (leider) nichts dagegen tun.

gruss,
snowman

FordPrefect 08.01.2004 01:03

Danke dann auch, aber der Gemeindename denn ich wollte ist ohnehin schon vergeben und darum möchte ich ihn mit einem Zustaz z.B. + -web oder + -online und da war ich mir nicht sicher ob es da nicht vieleicht rechtliche Probleme gibt
mfg
Peter


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