wegen umtausch nach fernabsatzgesetz:
das mag schon so sein, aaaaaber: wenn man es nicht in der ungeöffneten originalverpackung zurückschickt, dann kann der händler einen angemessenen preis für den gebrauch einbehalten.
kommt letztendlich auch ganz schön teuer, wenn man alles nur für 2 wochen ausprobieren will. und wer kann schon widerstehen, die packung aufzumachen und reinzuschauen?
noch was wegen umtausch:
worin liegt bei einer grafikkarte der fehler, wenn man sie nicht übertakten kann, so wie man will? wenn man eine 9600er kauft, kriegt man eben eine 9600er. wenn die nicht als 9800er funktionieren will, ist das kein grund zur reklamation. dann könnte genausogut jeder sein auto umtauschen, nur weils nicht so schnell fährt wie ein ferrari.