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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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Inventar
![]() Registriert seit: 11.10.2000
Beiträge: 2.458
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![]() hi leute
wie das thema schon andeutet hätte ich eine frage zu einer anonymverfügung die vor einiger zeit bei mir eingetroffen ist. geht nur um ein "parkvergehen" 32€ also nichts aufregendes. aber mir gehts ums prinzip dabei und ich will es eigentl. nicht zahlen ![]() sache ist nämlich die, dass ich offensichtlich am neufelder see bei der tauchbasis von tauchsport-vienna angezeigt wurde weil ich neben einem grünstreifen "auf der fahrbahn" geparkt habe und so keine zwei fahrstreifen für den fliessenden verkehr frei wären. für all die die die örtlichkeit nicht kennen: das ist eine kleine nebenstrasse am neufelder see (linke bahnzeile) ohne irgendwelche bodenmarkierungen. die ist auch weiters immer ziemlich zugeparkt da es kaum parkplätze gibt und die wochenendhausbesitzer schon mal so ziemlich alle regulären parkplätze zuparken. so wie ich gestanden bin stehen jedes wochenende immer mind. 10 -15 fahrzeuge. grundsätzlich. die nächsten regulären parkplätze wären eigentl. nur die vom "hauptstrand" ein paar hundert meter weiter weg. der bahnhof ist ja auch nur eine notlösung ... nun wären meine fragen an euch: a) kann ich herausfinden wem ich die nette verfügung zu verdanken habe (privatperson oder kiberer)? - wobei ich kiberer nicht glaube b) um welchen betrag bzw prozentsatz erhöht sich die strafe wenn ich einspruch dagegen erhebe und der nicht durchgeht? (hab gehört 10%. das wärs mir wert) wie gesagt es geht mir ums prinzip.
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Best regards, ZeD -- \"Quis custodiet ipsos custodes?\" (Juvenal) -- \"Wer die Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zurecht ein Sklave.\" (Aristoteles) |
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