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-   -   frage zu anonymverfügung (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=106008)

zed 19.08.2003 08:01

frage zu anonymverfügung
 
hi leute


wie das thema schon andeutet hätte ich eine frage zu einer anonymverfügung die vor einiger zeit bei mir eingetroffen ist.

geht nur um ein "parkvergehen" 32€ also nichts aufregendes. aber mir gehts ums prinzip dabei und ich will es eigentl. nicht zahlen :D

sache ist nämlich die, dass ich offensichtlich am neufelder see bei der tauchbasis von tauchsport-vienna angezeigt wurde weil ich neben einem grünstreifen "auf der fahrbahn" geparkt habe und so keine zwei fahrstreifen für den fliessenden verkehr frei wären.

für all die die die örtlichkeit nicht kennen: das ist eine kleine nebenstrasse am neufelder see (linke bahnzeile) ohne irgendwelche bodenmarkierungen. die ist auch weiters immer ziemlich zugeparkt da es kaum parkplätze gibt und die wochenendhausbesitzer schon mal so ziemlich alle regulären parkplätze zuparken.
so wie ich gestanden bin stehen jedes wochenende immer mind. 10 -15 fahrzeuge. grundsätzlich. die nächsten regulären parkplätze wären eigentl. nur die vom "hauptstrand" ein paar hundert meter weiter weg. der bahnhof ist ja auch nur eine notlösung ...

nun wären meine fragen an euch:

a) kann ich herausfinden wem ich die nette verfügung zu verdanken habe (privatperson oder kiberer)? - wobei ich kiberer nicht glaube

b) um welchen betrag bzw prozentsatz erhöht sich die strafe wenn ich einspruch dagegen erhebe und der nicht durchgeht?
(hab gehört 10%. das wärs mir wert)


wie gesagt es geht mir ums prinzip.

PuTzDi 19.08.2003 09:04

Hi!

Klingt recht strange die story! :confused: Ist das eine Vorrangstrasse?? Denn meines Wissens nach muss nur auf einer Vorangstrasse sprich etwa Hauptstrasse zwei Fahrspuren frei bleiben! Aber das gibts sicher wo im net!

Ausser es steht wo ein Parkverbot das is es auch klar oder fahrverbot etc.

Greets stef

pc.net 19.08.2003 09:38

Re: frage zu anonymverfügung
 
Zitat:

Original geschrieben von zed
a) kann ich herausfinden wem ich die nette verfügung zu verdanken habe (privatperson oder kiberer)? - wobei ich kiberer nicht glaube
naja, da wird schon ein amtsorgan vor ort gewesen sein ...
Zitat:

Original geschrieben von zed
b) um welchen betrag bzw prozentsatz erhöht sich die strafe wenn ich einspruch dagegen erhebe und der nicht durchgeht?
(hab gehört 10%. das wärs mir wert)

wenn die anonymverfügung nicht bezahlt wird (einzige möglichkeit, da keine rechtsmittel zulässig, verwaltungsstrafgesetz 1991. §49a), wird zuerst eine lenkererhebung durchgeführt und danach gegen die entsprechende person (bei ergebnislosigkeit der lenkererhebung der fahrzeughalter) eine anzeige erstattet ...

gegen diese anzeige sind rechtsmittel zulässig ... akteneinsicht ist hier möglich ;)

die höhe der zu erwartenden strafe läßt sich durch ein einfaches telefonat mit der zuständigen behörde feststellen ;) (sollte aber AFAIK auch nur 10 % über der anonymverfügung liegen) ...

zed 19.08.2003 09:41

@putzdi

nein das ist keine vorrang- oder hauptstrasse

das ist, meiner meinung nach, eine nebenstrasse am see.

es gibt auf der gegenüberliegenden strassenseite ca. 30 meter weiter vorne ein halten und parken verboten.

aber auf der strassenseite wo ich gestanden bin steht kein schild.


@pcnet
glaub ich irgendwie nicht. ausser der war neu. dort stehen IMMER einige. wenn da schon alle gezahlt hätten würd glaub ich keiner mehr dort stehen. zumindest nicht so viele *g*


ich würd einfach angeben dass ich dort nie war :D

pc.net 19.08.2003 10:05

Zitat:

Original geschrieben von zed
ich würd einfach angeben dass ich dort nie war :D
wird schwer werden, wenn fahrzeugtyp, farbe _und_ kennzeichen mit deinem kfz übereinstimmen ...

und wenn der lenker nicht feststellbar ist, ist IMMER der fahrzeughalter haftbar ;)

zed 19.08.2003 10:22

Zitat:

Original geschrieben von pc.net
wird schwer werden, wenn fahrzeugtyp, farbe _und_ kennzeichen mit deinem kfz übereinstimmen ...

und wenn der lenker nicht feststellbar ist, ist IMMER der fahrzeughalter haftbar ;)


drum würd ich ja gern wissen obs ein privater war :D

maxb 19.08.2003 11:19

Zitat:

Original geschrieben von zed



drum würd ich ja gern wissen obs ein privater war :D

bitte wie soll das funktionieren? glaubst du, da hat einer am gendamerieposten angerufen und gesagt " hearns, da steht einer blöd mit seinem auto auf der straße rum und ich komm nicht vorbei. ich geb ihnen mal gschwind seine nummer durch, zeigens den an" :D


außer dem steht auf jeder anonymverfügung die "straftat" oben. da steht ja nicht nur "wegen Falschparkens" oben, sonst wär's ja ein fake :lol:

poste mal den/die paragrafen die du übertreten hast :)

chrisne 19.08.2003 12:49

Zitat:

Original geschrieben von maxb
bitte wie soll das funktionieren? glaubst du, da hat einer am gendamerieposten angerufen und gesagt " hearns, da steht einer blöd mit seinem auto auf der straße rum und ich komm nicht vorbei. ich geb ihnen mal gschwind seine nummer durch, zeigens den an" :D

warum nicht ??? geht zwar ned über telefon, musst schon persönlich hin. aber du kannst als privat personen genaus eine anzeige machen.

hmmm. vielleicht verstehe ich auch gerade was falsch...

zed 19.08.2003 14:07

den paragraphen kann ich nachher posten muss erst nachsehen *g*

ob dort die police patrouliert *g*

strafzettel gabs ja auch keinen am auto, aber ist klar weil es gemeindegrund war.

sicher kannst als privater wen anzeigen. wies dann aber genau abläuft, ob die police nachschauen fahrt, weiss ich nicht :)

al T 19.08.2003 15:22

War neulich ziemlich dort in der nähe und wurde von meinem gastgeber gewarnt, dass ich an dieser stelle nicht parken soll, weil sie in letzter zeit dort oft aufschreiben.

zur anonymverfügung:
1) wann war das vergehen?
2) wenn du jetzt nichts machst, kommt es zu einem verfahren mit strafverfügung.
3) wann die kommt, erhebst du formlos einspruch und ersuchts um verlegung an deine wohnsitzbehörde.
4) wenn eine aufforderung zum begründen des einspruchs kommt schickst die begründung dass wer anderer gefahren ist
5) meist musst die person auch schon in diesem schreiben bekannt geben.

selbstverständlich musst du die gesetzten fristen bis zum maximum ausreizen.

wenn du es schaffst von punkt 1 bis 5 sechs monate die ermittlungen gegen die von dir genannte person zu verzögern gilt der delikt als verjährt.

kommt darauf an wie fix die zuständige bh ist. im raum der Bh mödling brauchst du z.b. da gar nicht erst anfangen, die sind sauschnell. in gf ist es mir so mal gelungen.

noch ein tipp: wenn du lügst bei deinen angaben, fahr rüber nach sopron und schick es von dort ab (poststempel) da man für falschangaben aus dem ausland nicht belang werden kann


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