Zitat:
Original geschrieben von Guru
Guru findet es arg, dass irgendjemand überhaupt darüber nachdenkt, in bestehende Pensionen einzugreifen.
Wir leben doch - denkt Guru - in einem Rechtsstaat. In einem solchen Staat ist es üblich, dass es Rechtssicherheit zu Verträgen gibt. Ein Anspruch auf eine Pension beruht auf Gesetzen, die zum Zeitpunkt des Pensionsantritt gelten und daher Rechtsgut sind, also auch nichts anderes als im Wesentlichen ein Vertrag zwischen dem Staat (der Republik Österreich) und dem Pensionsbezieher. Nach Gurus Verständnis kann sich da der Staat els Legislative und Exekutive gleichzeitig aus der Verantwortung stehlen und einfach in bestehendes Rechtsgut eingreifen.
Noch ist Österreich keine Bananenrepublik - aber so wirklich ganz sicher ist sich Guru da nicht.
Auf Wiederguru
Euer Guru
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da irrst du gewaltig!
du hast ja nur eine pensionsversicherung,daher gibts,wenn die pleite geht,nichts!
ist wie mit allen versicherungen,die schäden(in unserem fall die pensionen)werden von den prämienzahlern geleistet.
wenn jetzt zuviele schäden(pensionen) bezahlt werden müssen,gibts mehrere möglichkeiten:
1. Beitragserhöhung
2. Konkurs
und in verträge wurde schon immer eingegriffen(Bausparer,Sparzinsen,etc.)