Zitat:
Original geschrieben von Tarjan
Ne, nur mit angemessenen Mitteln. Wenn die einer die Brieftasche klaut und du versetzt ihm einen Kopfschuß bist auch drann.
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genau in diesem falle ist es aber angemessen
ein raub ist sicher ein notwehrfähiges delikt, deswegen §3 StGB
Zitat:
§ 3. (1) Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung
bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar
drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche
Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen
abzuwehren. Die Handlung ist jedoch nicht gerechtfertigt, wenn es
offensichtlich ist, daß dem Angegriffenen bloß ein geringer Nachteil
droht und die Verteidigung, insbesondere wegen der Schwere der zur
Abwehr nötigen Beeinträchtigung des Angreifers, unangemessen ist.
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wir lachen immer über die amis, aber dein eigentum darfst du als privater auch in österreich mit einem kopfschuss verteidigen!!!
wenn die brieftasche allerdings leer war, dann solltest du nachher noch geschwind etwas geld reintun