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Alt 07.03.2003, 16:19   #21
ERRA
Inventar
 
Registriert seit: 19.03.2001
Beiträge: 1.651

Mein Computer

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@gleeful

Sorry, ist kann dir hier einfach nicht recht geben.

Ja, den Thread hab ich ausführlich gelesen und deckt sich doch auch mit meinen Aussagen (wenn du darauf bestehst diesen Link zu lesen erwarte ich das selbe auch umgekehrt).

CWSoft ist wie aus den einzelnen Stellungnahmen gut zu entnehmen ist, sehr kulant gegenüber seinen Kunden.

Im Fall von defender ist es aber nicht CWSoft. Also müssen wir anhand der Aussage, er soll die CPU doch selber einschicken, davon ausgehen, dass dieser Händler eben nicht besonders kooperativ zu sein scheint in diesem Fall.

Zitat:
Zitat von CWSoft:
§932 Rechte aus der Gewährleistung

$932. (1) Der Übernehmer kann wegen eines Mangels die Verbesserung (Nachbesserung oder Nachtrag des Fehlenden), den Austausch der Sache, eine angemessene Minderung des Entgelts (Preisminderung) oder Aufhebung des Vertrages (Wandlung) fordern.

$932. (2) Zunächst kann der Übernehmer nur die Verbesserung oder den Austausch der Sache verlangen, es sei denn, dass die Verbesserung oder der Austausch unmöglich ist oder für den Übergeber, verglichen mit der anderen Abhilfe, mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre. Ob dies der Fall ist, richtet sich ...


Du kannst also Austausch verlangen. Dieser könnte Dir nur dann verweigert werden, wenn die Reparatur eine unaufwendige Sache von Minuten wäre, der Austausch hingegen hohen Aufwand und/oder hohge Kosten verursachen würde.

Also - wie schon gesagt: DU selbst bestimmst grundsätzlich über Austausch oder Reparatur. Und DU musst Dein Recht gegebenenfalls auch durchsetzen (dafür kann aber das Gesetz nichts).
Mangel: ein defekt der bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestanden hat! (ganz wichtig!) Der Mangel muss aber auch festgestellt sein!!!!!!!!!!!!!!!!!

Verbesserung oder Austausch: der Übernehmer (=Käufer) kann eine Verbesserung oder Autausch nur in Absprache mit dem Übergeber (=Verkäufer) aushandeln. Letztendlich entscheidet der Verkäufer über den Modus aufgrund der Zumutbarkeitsklausel.

Dem Hersteller / Verkäufer musst du auf jeden Fall die Möglichkeit geben den Mangel festzustellen! Wie er das macht ist Sache des Verkäufers.

Zurück zu defender:
Nachdem sich der Händler so anstellt wird er sicherlich alles ausschöpfen was ihm rechtlich zusteht. Und er hat nun mal das Recht die CPU auf einen Mangel (ich meine damit einen Defekt der schon zum Zeitpunkt des Kaufes da war) zu prüfen um anschließend mit dem Käufer die Modalitäten Austausch oder Verbesserung zu verhandeln. Wie lange dies dauert ist gesetzlich nicht exakt festgelegt, es heisst nur, "in angemessenem Zeitrahmen".

Jetzt zu Möglichkeit A:
Der Hersteller stellt einen Mangel fest - eine defekte CPU kannst nicht reaparieren. Also wird der Verkäufer defender die CPU ersetzten.
defender entstehen keine weiteren Kosten.

Möglichkeit B:
Der Hersteller stellt einen Fehler durch den Benutzer fest. Dann muss defender die Kosten wie oben beschrieben selbst tragen. Und sich erst eine neue CPU kaufen.

FAZIT: In beiden Fällen muss defender damit rechnen längere Zeit ohne CPU auszukommen.
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