WCM - Das österreichische Computer Magazin Forenübersicht
 

Zurück   WCM Forum > Meinung & Community > Meinungen zu WCM

Meinungen zu WCM Wünsche, Anregungen, Lob (und Kritik) zur Zeitung und zum Online-Auftritt

Microsoft KARRIERECAMPUS

 
 
Themen-Optionen Ansicht
Alt 12.02.2003, 18:57   #11
Woodz
Inventur
 
Benutzerbild von Woodz
 
Registriert seit: 23.03.2001
Alter: 49
Beiträge: 1.700


Standard

@satan

dein umkehrschluss ist schon zulässig, nur meinte ich nicht, dass ich verbrechen begehe.
gedacht hatte ich mehr an vewaltungsübertretungen usw. ich bin sicher schon oft schneller als erlaubt gefahren, ein! km/h genügt. ich bin kein raser.

ich kann dir auch sagen, dass auf meinem mietvertrag keine verwaltungsgebühren entrichtet wurden, oder dass ich meine neue wohnung nicht innerhalb 3 tagen gemeldet habe.

sollte ich deswegen immer überwacht werden?
ja sollte ich deswegen bestraft werden?
wirst du dadurch geschädigt?

der prinzipielle unterschied liegt darin, dass ich ein verwaltungsgesetz übertrete und kein verbechen begehe.

ich bin auch für lauschangriff und rasterfahndung nur muss garantiert sein, dass dies nur unter strengen formellen und materiellen voraussetzungen möglich ist und zufallsfunde die keine verbrechen sind, nicht verwertet werden dürfen.
(btw. ich glaube die rasterfahndung ist offiziell in österreich nur einmal angwandt worden)

nur muss auch entsprechende kontrolle vorhanden sein, und daran habe ich meine zweifel. siehe EKIS.

lg
woodz
Woodz ist offline   Mit Zitat antworten
 


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 10:49 Uhr.


Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2026, Jelsoft Enterprises Ltd.
Forum SEO by Zoints
© 2009 FSL Verlag