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#11 |
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@satan
dein umkehrschluss ist schon zulässig, nur meinte ich nicht, dass ich verbrechen begehe. gedacht hatte ich mehr an vewaltungsübertretungen usw. ich bin sicher schon oft schneller als erlaubt gefahren, ein! km/h genügt. ich bin kein raser. ich kann dir auch sagen, dass auf meinem mietvertrag keine verwaltungsgebühren entrichtet wurden, oder dass ich meine neue wohnung nicht innerhalb 3 tagen gemeldet habe. sollte ich deswegen immer überwacht werden? ja sollte ich deswegen bestraft werden? wirst du dadurch geschädigt? der prinzipielle unterschied liegt darin, dass ich ein verwaltungsgesetz übertrete und kein verbechen begehe. ich bin auch für lauschangriff und rasterfahndung nur muss garantiert sein, dass dies nur unter strengen formellen und materiellen voraussetzungen möglich ist und zufallsfunde die keine verbrechen sind, nicht verwertet werden dürfen. (btw. ich glaube die rasterfahndung ist offiziell in österreich nur einmal angwandt worden) nur muss auch entsprechende kontrolle vorhanden sein, und daran habe ich meine zweifel. siehe EKIS. lg woodz |
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