Zitat:
Original geschrieben von Satan_666
Ein anderes Beispiel (das mir tatsächlich passiert ist): ich sehe mich eines Tages mit einem behördlichen Brief konfrontiert in Form einer Anzeige, ich hätte jemanden sein Fahrzeug beschädigt. ...
Einzige Chance, die ich damals sah: ein Kassabon eines Supermarktes, aus welchem hervor ging, dass ich 3 Minuten nach der angeblichen Tatzeit bezahlt habe.
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Wie einfach wäre es gewesen, wenn der Supermarkt damals schon eine Bankomatkassa gehabt hätte. Auch das höre ich immer wieder als Argument, dass man "damit in die Privatsphäre" eindringen kann, weil ja schnell eruierbar ist, was man so kauft. Trotzdem, hie und da ein eindeutiges Alibi ist mir immer noch angenehmer als solche "Spionagen" (von denen ich mitunter sogar profitieren kann, weil dadurch der Supermarkt seinen Einkauf besser planen kann).
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Wo liegt denn in dem Beispiel das wahre Problem?
Doch nicht in dem vielleicht noch nicht vorhandenen Bankomaten mit gewissen Big-Brother Qualitäten.
Sondern in der falschen Anschuldigung!
Wenn du nun einzig die hier zufällig hilfreichen Qualitäten des Bankomaten preist, dann legitimierst du im Umkehrschluss die Zulässigkeit der falschen Beschuldigung: Die ist ok, aber der Beweis durch den Bankomaten ist dann auch halt ok.
Besser wäre es, direkt an der Zulässigkeit der falschen Beschuldigung zu rütteln. Die ist nach unseren Rechtsordnungen halt nicht ok. Und wenn dich einer beschuldigt, dann muss er Beweise vorlegen, nicht du.
Nach unserer Rechtsordnung brauchen wir also auch im Interesse der „Anständigen“ gar keine Big-Brother Mechanismen.