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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 05.10.2002, 17:49   #11
mike
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Ach ja, hab mal zum Thema Meinungsfreiheit nachgeschlagen:

Meinungsfreiheit, Grundrecht eines jeden Bürgers, sich eine eigene Meinung zu bilden, diese zu äußern und zu verbreiten. Unter Meinung ist nicht nur die bloße Tatsachenwiedergabe bzw. -behauptung zu verstehen, sondern eine wertende oder überzeugungsbildende Äußerung.

In Deutschland wird die Meinungsfreiheit durch Artikel 5, Absatz 1 des Grundgesetzes, in Österreich durch Artikel 13 des Staatsgrundgesetzes und in der Schweiz durch die Rechtsprechung als ungeschriebenes Freiheitsrecht garantiert.

Die Meinungsfreiheit ist eines der wichtigsten Rechtsgüter des freiheitlich-demokratischen (Rechts-)Staates. Sie ist Wesensbestandteil der politischen Willensbildung und der öffentlichen (bzw. veröffentlichten) Meinung und damit Voraussetzung für einen demokratischen Staat und seine Institutionen.

Die Meinungsfreiheit ist unveräußerlich, d. h., sie kann auch durch Verfassungsänderung nicht beseitigt werden, sie erfährt aber nach Artikel 5, Absatz 2 Grundgesetz durch allgemeine Gesetze (z. B. dem Schutz der Jugend und dem Recht der persönlichen Ehre) eine Beschränkung.

Zum meinungsfreiheitlichen Grundrecht gehören: das Recht der freien Berichterstattung und die Informationsfreiheit, die den Zugang zu Informationsquellen (Massenmedien, Bücher, Zeitschriften etc.) ermöglicht und sichert, sowie die Meinungsäußerungsfreiheit, die es jedem erlaubt, seine Meinungen, Wertungen, Beurteilungen oder Stellungnahmen in Wort, Schrift oder Bild zu verbreiten (Kunst-, Wissenschafts-, Lehre-, Rundfunk-, Film- und Pressefreiheit). Diese Rechte der Meinungsfreiheit werden durch das Zensurverbot nach Artikel 5, Absatz 1, Satz 3 („Eine Zensur findet nicht statt.”) geschützt. Darüber hinaus gibt es noch die Freiheit der Meinungsbekundungen (das Tragen von Abzeichen oder Kleben von Plakaten) und die freie Wahrnehmung des Demonstrationsrechtes.

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Die Meinungsfreiheit ist unveräußerlich, d. h., sie kann auch durch Verfassungsänderung nicht beseitigt werden, sie erfährt aber nach Artikel 5, Absatz 2 Grundgesetz durch allgemeine Gesetze (z. B. dem Schutz der Jugend und dem Recht der persönlichen Ehre) eine Beschränkung.


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