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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#11 |
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Aussteiger
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naja, man macht sich nicht unbedingt strafbar (nur wenn man weiß, dass die
ware gestohlen wurde -> hehlerei) ... aber man muß die gestohlene ware ersatzlos zurückgeben -> man wird dadurch auch zum geschädigten, hat aber rechtlich überhaupt keine ansprüche gegenüber dem eigentümer ... und beim hehler ist meist nix zu holen ... dann heißts: außer spesen nix gewesen ... zur info: §§ 164, 165 strafgesetzbuch http://www.ris.bka.gv.at/bundesrecht/
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Praktizierender Eristiker No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso. Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein. |
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