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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#11 | |
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Senior Member
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Alter: 53
Beiträge: 142
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Zitat:
Also Martens, um den TOPFEN den du da daherschreibst einmal richtigzustellen. ad 3) Der §64 StPO regelt die (Zitat) III. Streitigkeiten über die Zuständigkeit von Gerichten. (/zitat) Hast du dir ja super aus den Fingern gesaugt. Die Anhaltung regelt der § 86 Abschnitt 2. (siehe http://www.ris.bka.gv.at/bundesrecht/) ad 4) Ein Privatgrund, Geschäft kann NIE ein öffentlicher Ort sein. Das widerspricht sich von selber. Der Eigentümer oder sein Vertreter haben das Hausrecht, können also jederzeit Jedermann das Betreten oder den Aufenthalt verbieten. ad 5) Führen oft Straßen durch Verkaufslokale? Die StVO (Straßenverkehrsordnung) gilt nämlich nur auf Straßen. Und im SPG (Sicherheitspolizeigesetz) ist GENAU geregelt wann eine Person durchsucht werden darf. (zitat) Durchsuchung von Menschen § 40. (1) Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, Menschen, die festgenommen worden sind, zu durchsuchen, um sicherzustellen, daß diese während ihrer Anhaltung weder ihre eigene körperliche Sicherheit noch die anderer gefährden und nicht flüchten. (2) Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind außerdem ermächtigt, Menschen zu durchsuchen, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, diese stünden mit einem gegen Leben, Gesundheit, Freiheit oder Eigentum gerichteten gefährlichen Angriff in Zusammenhang und hätten einen Gegenstand bei sich, von dem Gefahr ausgeht. (3) Die den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes in den Abs. 1 und 2 eingeräumten Befugnisse gelten auch für das Öffnen und das Durchsuchen von Behältnissen (zB Koffer oder Taschen), die der Betroffene bei sich hat. (/zitat) Also muss man zuerst festgenommen werden, um durchsucht werden zu können. Und für einen gefährlichen Angriff auf das Eigentum müsste man schon die gesamte Abteilung eines Marktes in der Tasche haben. Also, lieber Martens behalte deine linkslinke Populistensche... bitte für dich und informiere dich ein bisschen bevor du hier einen stehen lässt. ( sehrerregtbin )
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ad astra! |
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