Zitat:
Zitat von Christoph
Weil´s die Vertragswerkstätten vielleicht nicht dürfen?
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So ist es.
Das geht sogar soweit, daß Vertragswerkstätten nichteinmal ein Softwareupdate durchführen dürfen, wenns keinen Fehler hat (Wollte ein Softwareupdate bei meinem Audi damals, um das Audi Music Interface anschließen zu können (meiner hatte noch eine zu alte Software Version): No, wird nicht gemacht).
"Chiptuning", sprich andere Mapping einspielen kann natürlich auch jede Vertragswerkstätte. Wird tw. auch gemacht beim Service, wenn das Werk das orig. Mapping nochmal überarbeitet hat.
Das geht nebei mit.