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#11 | ||||
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Trashtroll
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Also so wie ich das lese schreiben unsere Zeitungen wieder mal einen Blödsinn.
Es ist weiterhin Voraussetzung dass ein Fernseher Betriebsbereit aufgestellt ist. Und nicht dass man den Rundfunk irgendwie wahrnehmen kann. Lediglich all jene welche einen Fernseher mit SAT-Schüssel auf Ausländische Sender betrieben haben, müssen jetzt auch wenn der Fernseher den ORF technisch nicht empfangen kann ebenfalls die GIS Gebühr entrichten ... Auch wenn sie sich außerhalb der terrestrischen Versorgung befinden ... laut Erklärung ... nur wenn sie sich in der terrestrischen Versorgung befinden wenn man sich die Gesetzesänderung durchließt ... Denn sie wissen nicht was sie beschließen *gg* Wobei mich der ersten Satz zu eine lustige Erkenntnis gebracht hat: Zitat:
Zitat:
Aritkel I gibt es scheinbar nicht mehr. Also wurde der Rundfunk scheinbar aus unserer Verfassung gestrichen ... ab in die Geschichte ins Jahr 1974 Zitat:
Also muss ich nur Zahlen wenn ich eine für die Allgemeinheit bestimmte Verbreitung von Darbietungen aller Art in Wort, Ton und Bild ... mit elektrischen Schwingungen ohne Verbindungsleiter aber vielleicht doch mit einen Leiter und einer zusätzlichen Einrichtung verwende. Was ich interessant finde ist dass Radio hier eindeutig ausgeschlossen wird. Es steht ein und, dass bedeutet es ist nur gebührenpflichtig wenn: 1. gesprochen wird 2. Ton dabei ist (ist irgendwie Voraussetzung für Punkt 1 ... Politiker) 3. gleichzeitig ein Bild übertragen wird´ Punkt 3 habe ich bei einen Radio noch nie erlebt. ---------------------- Genug von der Erklärung ... lesen wir uns mal den Neuen Absatz durch: Zitat:
Sprache, Ton und Bild enthalten, komplett oder nur mit Ton wiedergeben können ... muss man die ORF Gebühr zahlen ... auf jeden Fall dann, wenn die Versorgung vorhanden ist *gg* Gott sei dank ließt bei uns kein Richter die Gesetze *gg* die würden durchdrehen!
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It's more fun to write crap that nothing! Just kidding. ![]() Ich bin für kreative Rechtschreibung, da kann man keine Fehler machen |
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