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#1 |
Senior Member
![]() Registriert seit: 07.12.2008
Beiträge: 108
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![]() Ich habe jetzt angefangen mich ins Thema Urheberrechtsabgabe(URA) rückfordern einzuarbeiten.
Doch desto mehr man da liest, desto mehr Fragen tauchen auf für welche Geräte die Urheberrechtsabgabe überhaupt anfällt und für welche man sie als Firma auch zurück fordern kann? Besonderns die verantwortliche Website der Austo Mechana ist da nicht ganz schlüssig für mich? Im dortigen Formular zur Rückforderung kann man eigentlich nur CD-R und DVD Rohlinge eintragen. Auch für Festplatten scheint es ein recht kompliziertes (und kaum funktionierendes) Verfahren zur Rückforderung geben. Aber für welche anderen Artikel kann man die URA rückfordern und mit welchem Formular? Mich interessieren vorallem Artikel wie USB-Sticks, Speicherkarten? |
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