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Welche Geräte Urheberrechtsabgabe rückzahlbar?
Ich habe jetzt angefangen mich ins Thema Urheberrechtsabgabe(URA) rückfordern einzuarbeiten.
Doch desto mehr man da liest, desto mehr Fragen tauchen auf für welche Geräte die Urheberrechtsabgabe überhaupt anfällt und für welche man sie als Firma auch zurück fordern kann? Besonderns die verantwortliche Website der Austo Mechana ist da nicht ganz schlüssig für mich? Im dortigen Formular zur Rückforderung kann man eigentlich nur CD-R und DVD Rohlinge eintragen. Auch für Festplatten scheint es ein recht kompliziertes (und kaum funktionierendes) Verfahren zur Rückforderung geben. Aber für welche anderen Artikel kann man die URA rückfordern und mit welchem Formular? Mich interessieren vorallem Artikel wie USB-Sticks, Speicherkarten? |
warum schreibst du nicht diese unter "Andere" in das Formular?
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Meines Wissens nach zahlst beim Viking diese Unrechtsabgabe nicht. Viking ist aber gewerblichen vorbehalten. Bei den anderen Versendern musst halt fragen.
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Heute habe ich in einer kleinen Notiz in der Zeitung gelesen, daß die 1. Instanz diese Abgabe für unrechtmäßig erklärt hat.
Mit Google habe ich aber noch nichts gefunden. :confused: |
In welcher Zeitung war das bitte ?
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Kronen Zeitung vom 21. Mai 2011.
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Danke, ich hab die Zeitung beim Warten an der Kassa unseres Greißlers nur überflogen.
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