abgesehen davon steht es schon im Artikel:
Zitat:
...Zeigt der mehr Stunden an, als das Laufwerk im 24/7-Betrieb seit dem Kauf erreicht haben kann, hat man eindeutig eine gebrauchte Festplatte als Neuware verkauft bekommen.
Der Händler ist in diesem Fall verpflichtet, entweder einen adäquaten Ersatz zu liefern oder den vollen Kaufpreis zu erstatten. Schließlich hat er dem Kunden – wenn auch zumeist unwissentlich – ein gebrauchtes Gerät als Neuware verkauft. Das ist auch dann ein Produktmangel, wenn die Festplatte bislang ohne Störungen gearbeitet hat....
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...von dem Fall, wenn ein Händler wissentlich gebrauchte Ware als neuwertig verkauft, wollen wir gar nicht erst reden...
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Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden.
Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.
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