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Telcontar 31.08.2009 17:45

Gebrauchte Festplatten als Neuware im Handel
 
http://www.heise.de/ct/Gebrauchte-Fe...meldung/144408
Zitat:

Wer in letzter Zeit zum Aufrüsten eines PCs oder eines Harddisk-Recorders eine neue Festplatte mit IDE-Schnittstelle suchte, stieß im Handel immer wieder auf ein Modell: Die ST3400832A von Seagate, ein 400-GByte-Laufwerk, das schon seit geraumer Zeit nicht mehr gefertigt wird. Die Festplatten wurden und werden zu Preisen zwischen 40 und 60 Euro angeboten und gehören zu den wenigen überhaupt noch lieferbaren IDE-Laufwerken mit höherer Kapazität.
Nachdem der Test einer dieser Platten im c't-Labor ergab, dass es sich hier nicht um ein neues, sondern um ein bereits im Jahre 2005 gefertigtes Laufwerk mit weit über 20.000 Betriebsstunden handelte, entschlossen wir uns zu einer anonymen Testkaufaktion. Das Ergebnis: Alle von uns als neu erworbenen Laufwerke entpuppten sich als gebrauchte Altware. Die betroffenen Händler nahmen die ST3400832A daraufhin aus ihrem Sortiment, trotzdem dürften noch etliche dieser Platten im Umlauf sein.
Testen hilft!
Wer in den letzten sechs Monaten eine Platte dieses Typs erworben hat, sollte prüfen, ob es sich auch dabei um ein altes Laufwerk handelt. Erste Hinweise auf ein gebrauchtes Gerät gibt schon die Verpackung: Wurde die Antistatikhülle bereits geöffnet, ist die Platte nicht mehr "jungfräulich". Beginnt der Datums-Code auf dem Laufwerk mit "05xxx" oder "06xxx", wurde die Platte bereits vor Jahren gefertigt.
Letztendliche Gewissheit schafft schließlich ein Test mit den SeaTools von Seagate oder einem anderen Programm wie etwa den Smartmontools, das die SMART-Informationen des Laufwerks auslesen kann. Jede IDE-Festplatte hat einen integrierten Betriebsstundenzähler, der sich über die SMART ID 9 (Power_On_Hours) auslesen lässt. Zeigt der mehr Stunden an, als das Laufwerk im 24/7-Betrieb seit dem Kauf erreicht haben kann, hat man eindeutig eine gebrauchte Festplatte als Neuware verkauft bekommen.
Der Händler ist in diesem Fall verpflichtet, entweder einen adäquaten Ersatz zu liefern oder den vollen Kaufpreis zu erstatten. Schließlich hat er dem Kunden – wenn auch zumeist unwissentlich – ein gebrauchtes Gerät als Neuware verkauft. Das ist auch dann ein Produktmangel, wenn die Festplatte bislang ohne Störungen gearbeitet hat.
Weitere Informationen finden Sie im Artikel "Recycling mal anders" in c't 19/09 ab Seite 80 – ab 31. August am Kiosk. Auf heise resale, dem IT-Handelsportal von heise online, finden registrierte Händler Informationen zum Handelsweg der Laufwerke. (gs/c't)
Wow das ist aber Heftig

FranzK 31.08.2009 17:56

Spät kommt Ihr - doch Ihr kommt!

:D

holzi 31.08.2009 17:57

http://www.wcm.at/forum/showthread.p...en-236057.html

ja, garfield war schneller :p

Telcontar 31.08.2009 18:03

Oh ups den habe ich übersehen
Sry

Baron 31.08.2009 18:53

DEN kann man nicht übersehen-ist unsere "ein Mann newscloud" ;):D:D

Telcontar 31.08.2009 19:08

Mit Den meine ich den tread :)
Auf die Idee im news&branchengeflüster
zu suchen bin ich nicht gekommen bzw hatte ich noch nicht alle neuen tread durchgelesen
:)

Baron 31.08.2009 19:20

Na wir haben ja jetzt auch eine Newscloud -schaut aber eher wie ein Liste aus- auf der WCM Homopage-dort stehen aber leider so informative Sachen wie vom Garfield noch immer nicht drinnen-was mir persönlich unklar ist-warum net??:confused::(:(:(:heul:

Autrob 01.09.2009 09:57

so ganz nebenbei. und trotzdem nicht unpassend.

wenn ich einen defekt auf einer festplatte feststelle und sie beim händler tausche, habe ich kein recht auf eine neue platte, sondern nur auf eine funktionierende.
wir haben platten bekommen, da waren noch daten vom vorbesitzer drauf.

es ist also gar nicht so ungewöhnlich, daß man keine neue platte bekommt.
letztlich wenn ich die platte kaufe, habe ich immer dieselben gewährleistungsansprüche. wahrscheinlich ist diese praxis gar nicht so unüblich.

zigeina 01.09.2009 10:04

Zitat:

Zitat von Autrob (Beitrag 2378186)
so ganz nebenbei. und trotzdem nicht unpassend.

wenn ich einen defekt auf einer festplatte feststelle und sie beim händler tausche, habe ich kein recht auf eine neue platte, sondern nur auf eine funktionierende.
wir haben platten bekommen, da waren noch daten vom vorbesitzer drauf.

es ist also gar nicht so ungewöhnlich, daß man keine neue platte bekommt.
letztlich wenn ich die platte kaufe, habe ich immer dieselben gewährleistungsansprüche. wahrscheinlich ist diese praxis gar nicht so unüblich.

ja, aber diese fp wurden und werden sicher noch ausdrücklich als neuware verkauft !!!!!!

FranzK 01.09.2009 13:23

Zitat:

Zitat von Autrob (Beitrag 2378186)
...
letztlich wenn ich die platte kaufe, habe ich immer dieselben gewährleistungsansprüche. ...

Du machst mir Spass! Wenn ich etwas kaufe, gehe ich davon aus, dass es Neuware ist (wenn nicht gegenteilig deklariert). Und die Garantien der Hersteller gehen bei Platten in den meisten Fällen weit über die Gewährleistung hinaus. Aber diese Garantien gehen immer vom Fertigungsdatum aus! Es ist daher bereits eine empfindliche Einschränkung, wenn eine Platte auch nur wenige Monate beim Händler herumliegt.

:hallo:


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