da ich das hier noch nirgends gefunden habe (oder zu wenig suchte) poste ich es mal; die urheberrechtsabgaben auf PCs/Notebooks die seit Anfang 2006 eingefordert wurde (da kommen mehr als 3 Jahre zusammen) kann zurückgefordert werden!
http://derstandard.at/?url=/?id=1240550590943
imho ist die begründung die selbe, wie sie schon als gegenargument bei der einführung gebracht wurde
Da ein PC allein kein Gerät sei, mit dem ein digital gespeichertes Werk ausgedruckt oder auf Papier oder einem vergleichbaren Material festgehalten werden könne
war damals schlüssig und ists heute auch noch, ich hab zwei rechnungen mit sowas drauf und bin schon gespannt ob und wie schnell ich das zurück kriege