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#35 |
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der da unten wohnt
![]() Registriert seit: 15.07.2000
Alter: 52
Beiträge: 11.502
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Es geht hier nicht um garantie sondern um gewährleistung, letztere gilt nur dann wenn der defekt bereits bei übergabe besteht. Die gewährleistungsfrist in diesem fall beträgt 2 jahre wobei während der ersten 6 monate die beweislast beim händler liegt.
Der händler hat nun die möglichkeit die gewährleistung zu verweigern in dem er beweist das die ware in einwandfreien zustand übergeben wurde. Der händler hat dies jedoch nicht getan, er hat es als gewährleistungsfall akzeptiert, und somit akzeptiert das die ware bereits defekt gekauft wurde. Somit hat der kunde nie das bekommen was er bezahlt hat und hat anrecht auf den vollen kaufpreis. Würde es sich um ein auto handeln das mit einer delle in der tür ausgeliefert worden wäre wär die sache anders. Der wagen wär ja trotz diesen magel über die gesamte lebenserwartung voll gebrauchsfähig. Da kann der händler ein entgelt für den gebrauch abziehen weil der wagen aufgrund der km leistung selbst nach behebung des mangels weniger wert wäre. Bei einer graka die entweder funktioniert oder nicht geht das mit sicherheit nicht.
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Greetings LouCypher |
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