http://futurezone.orf.at/it/stories/241096/
Zitat:
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SPÖ und ÖVP wollen am Donnerstag einen Änderungsantrag für die Novellierung des Sicherheitspolizeigesetzes einbringen, der der Polizei bei Gefahr im Verzug auch den Zugriff auf IP-Adressen ohne Richtervorbehalt erlauben soll.
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ich halte das für höchst verfassungswidrig. sowohl beim eugh als auch bei der datenschutzkommission geht man davon aus, dass ip-adressen verkehrsdaten sind, dh. sie unterliegen dem fernmeldegeheimnis des staatsgrundgesetzes. wie es diese regierung - in der tradition der grossen koalitionen - mit unserer verfassung hält ist einfach zum grausen.