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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 25.11.2007, 21:15   #1
chrisne
Gesperrt
 
Registriert seit: 23.08.2000
Beiträge: 3.692


Standard Unterlassungsaufforderung

hi,

ich habe eine Unterlassungsaufforderung bekommen, weil ich länger als 3 Stunden auf einem Parkplatz gestanden bin.
Gut, mein Pech.
Nur was mich wundert wie kommt der Anwalt an meine Daten heran.
Ist ja keine Anzeige von der Polizei sondern ein normaler Wisch von einen Deppen der halt 180 Euro will.
Wie kann ich mir das Vorstellen?
Ruft der beim Verkehrsamt an und weint sich dort aus, dass ein Fahrzeug länger als erlaubt am Parkplatz gestanden ist und jetzt brauche ich die Personendaten?

Weiss das wer von euch?


edit:
Von meinem Auto wurden Fotos gemacht (zwecks Beweissaufnahme). Wie schaut es da bezüglich Datensicherung aus. Videos sind ja nur mit Kameras zu machen die gemeldet sind. Wie schaut es da mit Fotos aus?

edit 2:
Wenn ein Anwalt von mir Geld will weil er Kosten gehabt hat, darf er dies dann ohne Rechnung machen. Ich habe ja nur ein Wisch mit einem Erlagschein bekommen, aber keine Rechnung.

thx
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