Derzeit werden bei den meisten ISP nur die Relationen zugeteilte IP-Adresse <--> User, die Datenmenge up/down und die Uhrzeiten gespeichert. Zugriff auf diese Daten gibts - zumindest noch - nur auf richterlichen Antrag, aber auch nur dann, wenn es ein erhebliches Delikt (Mindeststrafrahmen >= 12 Monate) ist.
Beim derzeit gültigen Urheberrecht ist der Mindeststrafrahmen nicht erreicht - dies könnte sich aber mit dem neuen in Entwurf befindlichen Sicherheitspolizeigesetz ändern. Beim österreichischen Urheberrecht ist es noch immer strittig, ob der Download überhaupt strafbar ist - wer allerdings Dateien zum Download in Österreich anbietet, die dem Urheberrecht unterliegen, begeht eine strafbare Handlung nach dem Urheberrecht (Strafrahmen.....).
Vertrackter wird das Ganze, wenn jemand als Agent provocateur Dateien anbietet und dann eine Anzeige gegen einen Downloader macht, zB ein Musikunternehmen. Dann macht sich auch das Unternehmen selbst strafbar
LG
Guru