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Grundsatzfrage zu Serverlog/Provider
ich schreibe derzeit an einer arbeit, was sich bei der ausforschung von online-tätern durch die neue strafprozessordnung bzw ein aktuelles eugh-erkenntnis zum thema datenschutz ändert und hätt drum mal eine grundsätzliche verständnisfrage:
ein (access)provider, also zb. chello, tele2/uta, aon usw. speichert ja zu verrechnungszwecken wo ein user so überall herumsurft (und was für datenvolumen dadurch entstehen) in einem serverlog. ist durch so ein serverlog (also die speicherung der zugeteilten ip-adresse) das komplette surfverhalten eines users rekonstruierbar? sprich, könnte etwa chello theoretisch ermitteln welche seiten ich die letzten 14 tage aufgerufen habe? bin für jeden (insbesondere technischen) hinweis dankbar! :-) |
Re: Grundsatzfrage zu Serverlog/Provider
Zitat:
thema: proxy |
es geht mir jetzt mehr darum, ob sie das beim durchschnittsuser (der kein grosses technisches verständnis und irgendein windows mit standardeinstellungen hat) können. also wies beim "durchschnittsmenschen" ausschaut. ist dessen surfverhalten durch den provider über die ip rekonstruierbar? also, wenn ein gericht den beschluss fasst eine ip-adresse auszuforschen.
weil je nach dem gelten andere datenschutzrechtliche bestimmungen (stichwort: stammdaten/verkehrsdaten). |
Re: Grundsatzfrage zu Serverlog/Provider
Zitat:
Grüße maxb |
aha, dann klär mich bitte auf? was speichern die?
bitte um etwas ausführlichere antworten :D |
Zwischen nix und der Datenmenge die up/down von einem anschluss verbraucht wurde, wann wer wielange mit welcher ip online war.
Alle Zieladressen für alle user mitzuloggen würde einen enormen Kosten/Resourcenverbrauch bedeuten. Wenn eine Behörde was überwachen will, dann hängen sie sich eh direkt in eine "Hauptleitung" (Peering/Transit) (also z.B. in die vom Provider zum VIX) mit einem Tracer rein und schneiden dann für einen user alles mit, also auch den Inhalt. |
wie kann man dann zb. einen filesharer ausforschen? überwachung ist da nicht erlaubt, weil die strafandrohung zu gering und ohnehin privatanklage.
wo wird protokolliert wer wo was und wieviel jemand herunterladet? das muss rein über die herausgabe von daten (ip?) des providers gehen - wo liegt mein denkfehler? |
Zitat:
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Wielange werden eigentlich derzeit die Daten gespeichert?
btw. wenn man die ip eines filesharers hat, muß man doch die Datenherausgabe mit richterlichem Beschluss bewirken? Gibts dazu Präzedenzfälle, ab wann (Datenmenge, Anzahl angebotener files usw.) die ip-Daten herausgegeben werden müssen? btw.2 Wielange dauern die Formalitäten zur ip herausgabe eigentlich im Durchschnitt? Wochen? Monate? |
Vielleicht bringt eine Anfrage bei www.ispa.at etwas. Vielleicht findet sich ja ein kompetenter Ansprechpartner, mit guter Laune und 5 min. Zeit :-)
Ganz spannend zu lesen ... http://www.ispa.at/downloads/c47e38305ff7_Entwurf.pdf http://www.ispa.at/downloads/bd42c10..._Retention.pdf |
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