warm doppelt Sozialversichert bei zwei Beschäftigungsverhältnisse?
Vielleicht kann mich ja jemand von euch über Sinn und Unsinn aufklären: Wenn ich einerseits ein festes Angestelltenverhältnis habe, und nebenbei als "neuer Selbständiger" arbeite muss ich mich ja ASVG (macht der Arbeitgeber) als auch GSVG (selbst-)versichern.
Aber ich kann ja nicht "doppelt" krank werden bzw. doppelt zum Arzt gehen. Daher sehe ich da auch überhaupt keinen Sinn!
Warum ist die Gesetzeslage so?
lg
Christoph
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Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis ist, das es in der Theorie keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis gibt, in der Praxis aber schon.
Wer schreibt, der bleibt!
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