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-   -   warm doppelt Sozialversichert bei zwei Beschäftigungsverhältnisse? (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=215302)

Chrisi99 07.05.2007 22:10

warm doppelt Sozialversichert bei zwei Beschäftigungsverhältnisse?
 
Vielleicht kann mich ja jemand von euch über Sinn und Unsinn aufklären: Wenn ich einerseits ein festes Angestelltenverhältnis habe, und nebenbei als "neuer Selbständiger" arbeite muss ich mich ja ASVG (macht der Arbeitgeber) als auch GSVG (selbst-)versichern.

Aber ich kann ja nicht "doppelt" krank werden bzw. doppelt zum Arzt gehen. Daher sehe ich da auch überhaupt keinen Sinn!

Warum ist die Gesetzeslage so?

lg
Christoph

franznovak 07.05.2007 22:12

Ist eine bekannte Abzocke des Staates ;)



ps: Du wirst je Beschäftigung und nicht je Person (sozial)besteuert

.

Chrisi99 07.05.2007 22:28

das ist echt heftig. Da bleibt mir vom Verdienst teilweise recht wenig....

franznovak 07.05.2007 22:29

Sei froh wenn überhaupt was bleibt ;)

:p

.

FearoftheDark 07.05.2007 23:51

und was lernen wir daraus? wer als zweitstelle wo schwarz arbeitet kommt günstiger davon :p

TONI_B 08.05.2007 07:10

Warum wird deiner Meinung nach doppelt kassiert? Die Sozialversicherung ist ja ein gewisser Prozentsatz. Wenn du durch eine zweite Beschäftigung mehr verdienst, mußt du auch mehr zahlen. Wenn du mit nur einer Beschäftigung so viel verdienen würdest wie mit den beiden zusammen, müßtest du auch so viel zahlen. Aber vielleicht ist die Höchstbeitragsgrundlage ein Trost: wenn du drüber bist, brauchst du nicht mehr zu zahlen - außer du bist im öffentlichen Dienst, denn die "Bösen" dort dürfen weiter zahlen.

P.S.: bist du "kalt" nicht zweimal versichert? Nur "warm"? Sorry, das mußte sein...;)

Chrisi99 08.05.2007 08:09

danke Toni ;)

dann werde ich die Frage umformulieren: warum kann ich nicht bei einer Kasse bleiben, dort dafür Beiträge für den Gesamtverdienst einzahlen?

TONI_B 08.05.2007 08:28

Diese Frage kann ich dir leider auch nicht beantworten!

Zum Trost: ich hab auch jahrelang "doppelt" gezahlt.

Dass man seinem GESAMT-Einkommen entsprechend zahlen muss, war und ist mir fair vorgekommen. Warum es nicht eine zentrale Stelle gibt, die das alles verwaltet, kann ich auch nicht verstehen.

Guru 08.05.2007 08:37

Na wie wärs mit einer eigenen Firma, z.B. in der Slowakei?
Diese leistet dann die Arbeiten anstelle des "neuen Selbständigen"...

LG

Guru

pc.net 08.05.2007 08:44

Zitat:

Original geschrieben von franznovak
Ist eine bekannte Abzocke des Staates ;).
als guter staatsbürger solltest du wissen, dass staat != sozialversicherung ;)

@Chrisi99
also vorteil hast du dafür dann die wahlmöglichkeit, welchen sv-träger du in anspruch nehmen willst - natürlich nur soferne du aufgrund der unterschiedlichen beschäftigungsverhältnisse bzw. selbstständiger erwerbstätigkeit bei unterschiedlichen sv-trägern versichert bist ...

es gibt durchaus unterschiede für den versicherten, die sich bei leistungsinanspruchnahme auswirken können - zB. bei augenärzten wartet man bei ärzten mit gkk-vertrag sehr lange auf termine, bei ärzten, die nur verträge mit den sonderversicherungsträgern (SVgW, VAEB, BVA) abgeschlossen haben, bekommst meist sehr schnell einen termin ...

und im leistungsrecht gibt es aufgrund unterschiedlicher kostenbeteiligungsmodelle (jährliche e-card-gebühr bzw. behandlungsbeitrag nur bei leitungsinanspruchnahme) durchaus auch vor- und nachteil ...

übrigens: so gleich sind die verschiedenen sozialversicherungsgesetze nicht ... unterm strich aber ergibt sich nur für denjenigen ein wirklicher vorteil, der auch mehrfachversichert ist ...

achja: sachleistungen (arztbesuch, spitalsaufenthalt) können nur einmal in anspruch genommen und verrechnet werden ... geldleistungen (krankengeld, wochengeld) gebühren aus allen sv-pflichtigen versicherungsverhältnissen ...


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