Du stellst das so dar als ob es ein "Männervernichtungsgesetz" gäbe!
Nochmal: es gilt für beide Partner gleich! Unterhaltspflichtig wirst du nur bei einer "schuldhaften" Scheidung. Bei einer "einvernehmlichen" hast du das Problem nicht.
Wenn die Geschiedene aus Berechnung nicht wieder heiratet hast du ein Problem - wobei eine "eheähnliche Beziehung" auch reicht. Du mußt es halt nachweisen können.
Dass es Probleme und auch Einseitigkeiten gibt, habe ich nicht abgestritten! Aber deine überzeichnete Darstellung stimmt so wohl nicht, dass "Hundertausende vernichtet werden". Klingt sehr martialisch. Und dass alle Männer, die schuldig geschieden werden unschuldig sind, kann wohl auch nicht sein. Vielleicht bei manchen, aber sicher nicht bei allen. Und dann...
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