Die Wettbewerbshüter werfen den Unternehmen vor, dass Kunden Online-Musik nur im iTunes-Shop ihres jeweiligen Heimatlandes einkaufen können. Wer beispielsweise auf der belgischen Seite bestellen wolle, müsse eine Kreditkarte einer in Belgien ansässigen Bank haben – die Festlegung der User auf Einkaufsmöglichkeiten lediglich in ihrem Heimatland entspricht aber nun so gar nicht den Prinzipien des europäischen Binnenmarktes. Zudem führt das dazu, dass etwa britische iTunes-Kunden mehr für Songs und Alben bezahlen müssen als Kunden in anderen EU-Mitgliedsstaaten: Britische Kunden zahlen in der Regel circa 1,16 Euro pro Song, während deutsche User beispielsweise normalerweise 99 Euro-Cent bezahlen. Die britischen iTunes-Kunden haben aber nicht die Möglichkeit, auf den iTune-Stores eines anderen EU-Mitgliedsstaates auszuweichen. Die EU-Kommission bemängelt daher, dass die nationale Abschottung der europäischen iTunes-Stores dazu führe, dass die Wahlmöglichkeiten der Kunden beschränkt würden, welche Musik sie zu welchem Preis kaufen können.
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