Zitat:
Original geschrieben von not
wenn ihr das ganze nochmals genau lesen würdet, könntet ihr wohl erkennen, dass es nicht entscheidend ist, ob nebelscheinwerfer original oder nachgerüstet sind, sondern wo sie positioniert sind. sollten sie also in die hauptscheinwerfer oder die schürze integriert sind, so ist es in ordnung.
was absolut nicht erlaubt ist, sind die sogenannten ralllye-scheinwerfer die man vorne an die stoßstange montiert.
wichtig ist dabei der 5. punkt der erläuterung:
"5. Nebelscheinwerfer, die nicht in die Fahrzeugfront integriert sind, also z.B. an der Stoßstange
montiert wurden, sind keine zulässige Lichtquelle für die Verwendung von Licht am Tag."
darin werden explizit "an" und nicht "in" die stoßstange gebaute scheinwerfer verboten.
kommentare erwünscht
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jo, du hast recht
hab mir diese woche beim jahresservice eine tagfahrlichtschaltung einbauen lassen. ich würd's sonst einfach bei strahlendem sonnenschein vergessen. umstieg auf nebelscheinwerfer werd' ich mir für nächstes jahr überlegen, aber eher nicht machen lassen.