Zitat:
Original geschrieben von kansas
also gibt es sehr wohl eine staffelung? ist diese auch gesetzlich festgeschrieben oder ist das eine ermessensfrage?
nur zur klarstellung: ich hab nicht vor ausbildung zu konsumieren und dann geplanterweise das unternehmen zu verlassen. nur drei jahre sind einfach eine lange zeit - und ich will mir da nichts verbauen.
und da der schrieb bei uns eben sehr allgemein (sprich wie wenn 100% zurückzuzahlen wären) gehalten ist, will ich da nicht einfach was unterschreiben was mir vielleicht später probleme bereitet.
3 jahre sind lang - bei der aktuellen lebenserwartung etwas mehr als ein 20igstel leben (philosophisch betrachtet )
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Guru schrieb, dass dies gänge Rechtspraxis beim Arbeitsgericht Wien ist. Nur genau lesen bitte...
Guru