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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#35 | ||
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Veteran
![]() Registriert seit: 15.07.2002
Beiträge: 301
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Zitat:
wenn nicht grad in dem moment, wo der nach hinten zum kofferraum geht und die warnweste holt, die polizei vorbeifährt, wie soll ihm dann jemals irgendwer beweisen können, ob er auf dem weg zum kofferraum die weste schon getragen hat? blöd wärs halt nur bei einem auffahrunfall, wenn man den kofferraumdeckel nicht mehr aufkriegt. bei einer verkehrskontrolle kanns dem polizisten egal sein, wo die warnweste aufbewahrt wird, weil... Zitat:
zu tragen hat er die warnweste nur, wenn er auf einer bundesstraße ein pannendreieck aufstellt (§ 89 abs. 2 StVO: "Ist ein mehrspuriges Fahrzeug auf einer Freilandstraße auf einer unübersichtlichen Straßenstelle, bei durch Witterung bedingter schlechter Sicht, Dämmerung oder Dunkelheit zum Stillstand gelangt, so hat der Lenker diesen Umstand unverzüglich den Lenkern anderer, auf dem verlegten Fahrstreifen herannahender Fahrzeuge durch das Aufstellen einer nach den kraftfahrrechtlichen Vorschriften genehmigten Warneinrichtung anzuzeigen"), oder wenn er auf einer autobahn bzw. autostraße eine panne hat (§ 46 abs. 3 StVO: "Muß auf der Autobahn ein Fahrzeug wegen eines Gebrechens o. dgl. angehalten werden...."). eine verkehrskontrolle ist weder ein aufstellen eines pannendreiecks noch eine panne, deshalb hat der polizist auch nur zu kontrollieren, ob die warnweste mitgeführt wird, aber nicht, ob sie beim verlassen des autos getragen wird. vorsorgliche bestrafung für den fall, dass man die warnweste nicht tragen könnte, wenn man möglicherweise (!) eine panne hätte, wäre rechtswidrig, weil man für etwas bestraft würde, wo man doch den tatbestand gar nicht erfüllt hat. |
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