Nur wo ist das Fahrlässige Verhalten einen PC unbeaufsichtigt laufen zu lassen? Wenn ein Videorekorder abfackelt während man gerade unterwegs ist, müsste doch auch die Versicherung zahlen, oder muss man den auch bewachen? BTW: Dieser ist uns mal abgefackelt, aber da dieser noch aus solidem Stahl bestand ist nichts passiert da er nur innen gebrannt hat.
Ich würde darauf plädieren das ich einen Video von der Videokamera konvertiert habe. Das dauert pro Stunde Material meinetwegen 12 Stunden, und man kann es als legetim ansehen diesen zwei tage, für 4 Stunden Material, unbeaufsichtigt laufen zu lassen.
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